Erdarbeiten, Baumaßnahmen

Eingriffe in den Boden sind genehmigungspflichtig, wenn an der Stelle archäologische Kulturdenkmale bekannt sind oder vermutet werden. Solche Kulturdenkmale sind zum Beispiel Grabhügel, Urnenfriedhöfe oder vorgeschichtliche Siedlungen. Die Fundstellen sind obertägig häufig nicht sichtbar! Wenden Sie sich an die Kreis- und Stadtarchäologie, um zu erfahren, ob ein archäologisches Denkmal von Ihrer Planung betroffen ist. Bodenfunde sind generell meldepflichtig (§ 14 NDSchG). Bei aktuellen Baumaßnahmen: Lassen Sie die Fundstelle unverändert!

Bild vergrößern: Bei Straßenbauarbeiten wurden Hölzer eines Knüppeldamms gefunden. Bild: © Ingo Eichfeld
Bohlenweg aus dem 15. Jahrhundert in Parsau (Foto: Ingo Eichfeld)