Suche mit Metalldetektor

Für die Suche nach archäologischen Bodenfunden mit Hilfe eines Metalldetektors ist eine Genehmigung erforderlich (§ 12 NDSchG). Hierfür ist die Kreis- und Stadtarchäologie Ihr Ansprechpartner. Auf Empfehlung der Kreis- und Stadtarchäologie können Sie an einem Qualifizierungskurs durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege in Hannover teilnehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme können Sie dann eine zeitlich und räumlich befristete Suchgenehmigung erhalten.

Merkblatt zur Qualifizierung von Sondengänger/inne/n

Bild vergrößern: Von einem Metalldetektorgänger wurde das Fragment eines Halsrings aus dem 3. Jahrhundert vor Christus gefunden. Bild: © B. Schürmann
Fragment eines Kolbenhalsrings aus dem 3. Jh. v. Chr. Finder: Oliver Heumann (Foto: B. Schürmann).