Gebühren- und KFZ-Steuerrückstände
Abschließend ein wichtiger Hinweis bezüglich KFZ-Steuerrückständen sowie rückständiger Verwaltungsgebühren:
Im Rahmen Ihrer onlinebasierten Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person etwaige KFZ-Steuerrückstände und / oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag umgehend abgelehnt.
- Bei Gebührenrückständen ist Ihr Erscheinen in einer der Zulassungsstellen dann leider unumgänglich.
- In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen. Die Zulassungsbehörde kann keine Auskünfte über Höhe und Art der Rückstände geben!
Um erfolgreich einen Antrag stellen zu können, sind die Rückstände vollständig zu begleichen. Auf den Seiten des Hauptzollamtes finden Sie weitere Informationen und AnsprechpartnerInnen.