Voraussetzungen
Eine Zulassung erfolgt
- nur auf den Wohnort – bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz – beziehungsweise den Firmensitz der antragstellenden Person.
- als Firmenfahrzeug, wenn die Firma im deutschen Handelsregister bzw. Gewerberegister eingetragen ist.
- nicht bei abgelaufener Hauptuntersuchung (HU)
- Vorzulegen ist der Original-Prüfbericht nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
- bei gebrauchten Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt, erst nachdem eine Untersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt wurde.
- Sie entfällt, wenn ein gültiger Untersuchungsnachweis gemäß der Richtlinie 2009/40/EG über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder EWR vorgelegt werden kann. Für den ausländischen Prüfbericht muss eine Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden.