Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin oder den Halter zu stellen.
In der vorzulegenden Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt. Vorrangig gilt der Eintrag in der ausländischen Zulassungsbescheinigung.
Ist in der Zulassungsbescheinigung bereits ein Halter eingetragen und steht im Feld "B" (Datum der Erstzulassung) ein Datum, ist das Fahrzeug bereits zugelassen. In diesem Fall handlelt es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land.