Wiederzulassung ohne Veränderungen am Fahrzeug

Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als drei Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und bis 30.09.2019 Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bei alten Papieren immer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, ggf. Abmeldebescheinigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin oder vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei gegebenenfalls abweichender Kontoinhaberin oder abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original vom Halter und vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung
  • noch vorhandene Kennzeichenschilder
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister beziehungsweise Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, Prokuristin oder Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile deren Ausweise

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt