Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alter Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung II oder alter Fahrzeugbrief, sollte dieser bei der finanzierenden Bank hintelegt sein, muss dieser nicht angefordert werden
  • eidesstattliche Erklärung über den Verlust (wird vor Ort erstellt)
  • gültiger Bericht der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als drei Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- beziehungsweise Handelsregister