Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alter Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II oder alter Fahrzeugbrief, sollte dieser bei der finanzierenden Bank hintelegt sein, muss dieser nicht angefordert werden
- eidesstattliche Erklärung über den Verlust (wird vor Ort erstellt)
- gültiger Bericht der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als drei Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- beziehungsweise Handelsregister