Brandmeldeanlage
Für jede baurechtlich erforderliche Brandmeldeanlage sind die DIN Vorgaben einzuhalten.
Dazugehört auch vorab ein Brandmeldekonzept zu erstellen und mit der Brandschutzdienststelle und dem Betreiber abzustimmen.
Für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage ist ein Vor-Ort-Termin notwendig. Dieser Termin ist mit der Brandschutzdienststelle mindestens 3 Wochen vor dem Termin abzustimmen.
Für freiwillige Anlagen (ohne Aufschaltung zur Leitstelle), Brandwarnanlagen, vernetzte Rauchwarnmelder und so weiter, sind die Betreiber verantwortlich. Die Brandschutzdienststelle kann im Einzelfall dazu gerne beraten.
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten sind durch die Brandschutzdienststelle zu prüfen und freizugeben.