Brandverhütungsschau
Die Brandverhütungsschau ist Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und eine gesetzliche Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis jedes Landkreises. Sie ist im Niedersächsischen Brandschutzgesetz in §§ 3 und 27 festgelegt.
Brandverhütungsschauen werden nur durch die Brandschutzprüfer im jeweiligen Landkreis durchgeführt.
Objekte, die der Brandverhütungsschau unterliegen, werden in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden.