Sammelschülerzeitkarte
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die Schulen im Kreisgebiet besuchen, erhalten zu Beginn des Schuljahres die Sammel-Schülerzeitkarte von ihrer Schule. Der Anspruch wird jedes Jahr vom Fachbereich Schule – Schülerbeförderung – des Landkreises Gifhorn überprüft. Eine Antragstellung beim Landkreis ist hierfür nicht erforderlich.
Im Schuljahr 2024/25 erhalten berechtigte Schülerinnen und Schüler ihre Sammel-Schülerzeitkarten als Deutschlandticket. Das Ticket wird als praktische Chipkarte ausgegeben. Darauf haben sich die drei kreisfreien Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel geeinigt.
Wenn Schülerinnen und Schüler eine Schule außerhalb des Landkreises Gifhorn besuchen, muss ein Antrag gestellt werden und der Anspruch auf die Sammel-Schülerzeitkarte wird seitens des Fachbereiches Schule – Schülerbeförderung – des Landkreises Gifhorn geprüft.
Anspruchsvoraussetzungen Primar- und Sekundarbereich I
Aufgrund des § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in Verbindung mit der vom Kreistag erlassenen Schülerbeförderungssatzung haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Gifhorn Anspruch auf Schülerbeförderung zur nächsten Schule der gewählten Schulform, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Voraussetzung des Niedersächsischen Schulgesetzes
- Teilnahme an einer besonderen schulischen Sprachfördermaßnahme oder
- Besuch eines Schulkindergartens oder
- Besuch eines 1. bis 10. Schuljahrganges an einer allgemein bildenden Schule oder
- Besuch eines 11. und 12. Schuljahrganges an einer Schule für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung oder
- Besuch einer Berufseinstiegsschule oder
- Besuch der ersten Klasse einer Berufsfachschule, soweit diese ohne Sekundarabschluss (Realschulabschluss) besucht wird.
Voraussetzung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Gifhorn
- Die Entfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt mehr als 2.000 Meter (Primarbereich)
- Die Entfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt mehr als 3.000 Meter (Sekundarbereich I)
Verlust/ Beschädigung der Sammel-Schülerzeitkarte
Im Falle einer Beschädigung oder Verlustes wird die Karte gegen eine Kostenerstattung von 20,00 Euro ersetzt.
Die Schulsekretariate händigen eine Verlusterklärung aus und erstellen für 28 Tage einen Übergangsfahrausweis. In diesem Zeitraum ist die neue Ersatzfahrkarte zu beantragen
Bei Verlust wird die alte Sammelschülerzeitkarte gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Die Beantragung der Ersatzfahrkarte kann über das Serviceportal des Landkreises Gifhorn erfolgen.
Das Einreichen der Verlusterklärung in Papierform ist weiterhin möglich. Bei der Beantragung über das Servceportal handelt es sich um ein zusätzliches Serviceangebot.
Sekundarbereich II
Vollzeitschüler/innen des Sekundarbereichs II haben laut Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Gifhorn keinen Anspruch auf eine Sammelschülerzeitkarte.
Als Alternative bietet der Verkehrsverbund Region Braunschweig aktuell ein 30,- € Schülermonatsticket an, die von den Schülerinnen und Schülern erworben werden kann.
Weitere Informationen dazu sind u.a. auf der Internetseite des VRB – Verkehrsverbund Region Braunschweig erhältlich.