Wohnberechtigungsschein
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, damit Sie eine vom Staat geförderte Wohnung beziehen können. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird der Wohnberechtigungsschein erteilt. Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein kann per Post oder per E-Mail eingereicht werden.
Zuständigkeiten sind wie folgt zu beachten:
Wenn Sie innerhalb der Stadt Gifhorn (inkl. Wilsche, Winkel, Kästorf, Neubokel oder Gamsen) wohnen, dann ist direkt die Stadt Gifhorn zuständig.
Wohnen Sie im Landkreis Gifhorn außerhalb der Stadt Gifhorn, dann ist der Landkreis Gifhorn für die Bearbeitung zuständig.
Weitergehende Informationen finden Sie auf unserem Serviceportal. Hier können Sie sich auch den entsprechenden Antrag herunterladen.