Eigentumsförderung (selbst genutzten Wohneigentum)
Gefördert werden der Neubau, der Erwerb, die Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum.
Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht mehr förderfähig.
Zuständigkeit:
Anträge auf ein Darlehen für die Eigentumsförderung sind für Vorhaben innerhalb des Landkreises Gifhorn bei der hiesigen Wohnraumförderstelle zu stellen. Von hier aus erfolgt auch die Prüfung der Fördervoraussetzungen und Weiterleitung der Anträge an die NBank Hannover als abschließende Bewilligungsstelle.
Produktinformation über die Eigentumsförderung: hier: