Wasserschutzgebiete

Zum Schutz des Trinkwassers werden die Einzugsgebiete von Wasserwerken durch Wasserschutzgebiete gesichert. Für diese Schutzgebiete existieren Schutzgebietsverordnungen, in denen gewisse Handlungen verboten oder als beschränkt zulässig erklärt worden sind. Für beschränkt zulässige Handlungen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Bei Verboten kann unter besonderen Voraussetzungen eine Befreiung erteilt werden. Ausnahmegenehmigung oder Befreiung sind bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn zu beantragen.