Gremien
Kreiselternrat
Elternvertretung
Der Kreiselternrat ist ein Gremium, dass die Interessen aller Schulen im Landkreises Gifhorn (§ 99 Niedersächsisches Schulgesetz) vertritt.
Den Kreiselternrat wählen die Schulelternräte aller im Kreisgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann. Die Wahl erfolgt nach einem mittelbaren oder unmittelbaren Wahlverfahren. Die dadurch gewählten Mitglieder bilden den Kreiselternrat. Der Kreiselternrat wählt einen Vorstand.
Das Gremium wird für zwei Jahre gewählt. Die Mitglieder des Kreiselternrates setzen sich stellvertretend für eine jeweilige Schulform ein und beraten sich über verschiedene Themengebiete, die für die Schulen von besonderer Bedeutung sind.
Folgenden Themen könnte sich der Kreiselternrat stellen:
• Fragen zur Schülerbeförderung
• Errichtung, Erweiterung, Zusammenlegung von Schulen
• Schulbaumaßnahmen
• Inklusion
• Unterrichtsversorgung
• Gewalt-, Medien- und Drogenprävention in Schulen
• u. a.
Um diese Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, sind die Schulträger und die Schulbehörde dazu verpflichtet, dem Kreiselternrat alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.
Der Kreiselternrat schlägt die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten für den kommunalen Schulausschuss vor (§ 110 Niedersächsisches Schulgesetz).
Der Landkreis Gifhorn organisiert die Wahl zum Kreiselternrat und die Wahl des Vorstandes des Kreiselternrates.Er unterstützt den Vorstand bei der Einberufung von Sitzungen des Kreiselternrates.
Weitere Informationen zur Arbeit des Kreiselternrates können dem Internetauftritt des Kreiselternrates des Landkreises Gifhorn entnommen werden.
Ansprechpartner beim Landkreis Gifhorn:
Herr Nicolas Hirte: Detailseite
6.1 - Finanzen, Ausstattung und Digitalisierung
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
- Telefon: 05371 82-417
- Fax: 05371 82-460
- E-Mail: Nicolas.Hirte@gifhorn.de
Kreisschülerrat
Der Kreisschülerrat
Der Landkreis Gifhorn erstreckt sich von Sprakensehl im Norden bis nach Schwülper im Süden, von Meinersen im Westen bis nach Brome im Osten. Dadurch ergibt sich ein großes Gebiet und ein weites Aufgabenfeld für den Kreisschülerrat des Landkreises Gifhorn, die politisch legitimierte Vertretung der fast 18.000 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Gifhorn.
Wir, der Kreisschülerrat des Landkreises Gifhorn, stellen ein Gremium dar und vertreten (nach § 84 Niedersächs. Schulgesetz) die Interessen aller Schülerinnen und Schüler des Landkreises. Des Weiteren beraten wir in Sitzungen über verschiedene Anregungen und Frage, um anschließend Stellungnahmen oder Vorschläge anbringen zu können.
So können wir uns beispielsweise mit Thematiken auseinandersetzen, die
- die Ausstattung von Schule,
- die Schülerbeförderung,
- die Gewalt-, Medien- und Drogenprävention,
- die Inklusion,
- die Unterrichtsversorgung,
- die verschiedenen Schulbaumaßnahmen bzw. die Zusammenlegung oder Erweiterung von Schulen betreffen.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt alle zwei Schuljahre. Aus der Schülervertretung der einzelnen Schulen des Landkreises werden sowohl ein Mitglied als auch ein stellvertretendes Mitglied gewählt. Dabei ist jede öffentliche oder sich in freier Trägerschaft befindliche Schule des Landkreises Gifhorn, sowohl im Sekundarbereich I als auch im Sekundarbereich II stimmberechtigt. Die Gesamtheit dieser gewählten Mitglieder bilden nachfolgend den Kreisschülerrat.
Die Mitglieder des Kreisschülerrates stimmen nun in der ersten Sitzung über die Sprecherinnen und Sprecher des Rates ab. Innerhalb des Schülerrates des Landkreises Gifhorn wurde eine Dreierspitze gebildet. Zudem wählen wir (nach § 110 Nieders. Schulgesetz) die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler für den kommunalen Schulausschuss.
Unterstützt werden wir vom Landkreis Gifhorn beispielsweise bei den Wahlen der Sprecher/innen oder bei der Organisation von Kreisschülerratssitzungen. Der Kreisschülerrat wird durch einen Vorstand, der aus drei Personen besteht, nach außen vertreten. Dieser Vorstand nimmt gemeinsam die Aufgaben eines Kreisschülersprechers wahr.
1. Vorsitzender
Emma Lou Menges Gymnasium Hankensbüttel
emmaloumenges(at)gmx.de
015785071845
Kreisschülerrat
Der Kreisschülerrat ist ein Gremium, das die Interessen aller Schüler und Schülerinnen im Landkreis Gifhorn (§ 84 Niedersächsisches Schulgesetz) vertritt und über verschiedene Fragen und Anliegen berät. Er ist dazu berechtigt, Vorschläge hervorzubringen und Stellungnahmen abzugeben.
Jede öffentliche oder sich in freier Trägerschaft befindliche Schule der Sekundarbereiche I und II, die innerhalb des Landkreises Gifhorn liegt, wählt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied aus ihrer Schülervertretung. Die Gesamtheit dieser gewählten Mitglieder bildet anschließend den Kreisschülerrat. Der Kreisschülerrat wählt aus seiner Mitte Sprecherinnen oder Sprecher.
Das Gremium wird für zwei Schuljahre gewählt. Folgende Themen könnten beispielsweise diskutiert werden:
• Fragen zur Schülerbeförderung
• Errichtung, Erweiterung, Zusammenlegung von Schulen
• Schulbaumaßnahmen
• Inklusion
• Unterrichtsversorgung
• Gewalt-, Medien- und Drogenprävention in Schulen
• Ausstattung von Schulen
Um diese Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, sind die Schulträger und die Schulbehörde dazu verpflichtet, dem Kreisschülerrat alle notwendigen Auskünfte rechtzeitig zu erteilen.
Der Kreisschülerrat schlägt die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler für den kommunalen Schulausschuss vor (§ 110 Niedersächsisches Schulgesetz).
Der Landkreis Gifhorn organisiert die Wahl der Sprecherin oder des Sprechers des Kreisschülerrates und unterstützt bei der Einberufung von Sitzungen des Kreisschülerrates.
Ansprechpartner beim Landkreis Gifhorn:
Frau Nicole Merten: Detailseite
6.1 - Finanzen, Ausstattung und Digitalisierung
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
- Telefon: 05371 82-405
- Fax: 05371 82-466
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