Wechselmodell - Anspruch auf Beförderung?

Wenn getrennt lebende Eltern sich entscheiden, ihre Kinder nach dem „Doppelresidenzmodell“ zu betreuen, bedeutet das, dass das Kind bei beiden Elternteilen wohnt und sich gleichmäßig bei beiden aufhält. In diesem Fall muss eine Wohnung bestimmt werden, die für die Regelungen nach dem Gesetz wichtig ist.

Die Wohnung, in der das Kind die meiste Zeit verbringt, ist entscheidend. Diese Wohnung ist auch wichtig für die Frage, wie das Kind zur Schule kommt. Wenn nicht klar ist, wo das Kind hauptsächlich wohnt, zählt die Wohnung, die im Schulbezirk der Schule liegt, die das Kind besucht.

Wenn beide Wohnungen im gleichen Schulbezirk sind oder wenn es keinen bestimmten Schulbezirk für die Schule gibt, wird die Hauptwohnung des Kindes berücksichtigt. Das ist die Wohnung, die als erster Wohnsitz gemeldet ist und die für die Schülerbeförderung wichtig ist.

Das bedeutet, dass dem Kind nur eine Beförderung zusteht, wenn es vom Hauptwohnsitz die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

Warum habe ich kein D-Ticket?

Im Schuljahr 2024/25 erhalten berechtigte Schülerinnen und Schüler ihre Sammel-Schülerzeitkarten als Deutschlandticket. Darauf haben sich die drei kreisfreien Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel geeinigt.

Hierfür, müssen die Schülerinnen und Schüler bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Dies wird vom Landkreis Gifhorn geprüft.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Sammel-Schülerzeitkarte (als D-Ticket) von der jeweiligen Schule ausgehändigt.

Wie bekomme ich eine neue Fahrkarte?

Sollte die Fahrkarte unauffindbar oder beschädigt sein, muss eine neue Fahrkarte beantragt werden.

Im Sekretariat kann für die Übergangsphase eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden, damit die Beförderung auf dem Schulweg sichergestellt ist.

Für die Beantragung einer neuen Fahrkarte sind hier weitere Informationen: Verlust/ Beschädigung der Sammel-Schülerzeitkarte