Einbürgerung, Staatsangehörigkeiten und öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Die Einbürgerungsstelle klärt alle Fragen rund um die Staatsangehörigkeit von Ausländerinnen und Ausländer und steht beratend auch für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zur Seite. Hier werden grundlegende Entscheidungen über den Bestand oder die Neufeststellung einer Staatsangehörigkeit getroffen, so zum Beispiel auch die Einbürgerung von gut integrierten Ausländerinnen und Ausländer vorgenommen. Die Stelle umfasst darüber hinaus auch namensrechtliche und personenstandsrechtliche Angelegenheiten, in dem hier die Fachaufsicht über die im Landkreis ansässigen Standes- und Einwohnermeldeämter angesiedelt ist. Wer zudem seinen Namen aus persönlichen Gründen ändern lassen möchte, kann sich hier eingehend beraten lassen.