Humanitäres Aufenthaltsrecht

Das Team des humanitären Aufenthaltsrechts regelt den Aufenthalt von ausländischen Menschen, welche einen Aufenthalt aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen begehren. Es handelt sich hierbei in der Regel um ausländische Personen, die um Asyl nachsuchen. Das Team regelt den Aufenthalt während des laufenden Asylverfahrens, nach einer erfolgreichen Schutzzuerkennung und auch nach einem erfolglosen Durchlaufen eines Asylverfahrens. Darüber hinaus unterliegen dem humanitären Bereich auch weitere völkerrechtliche Aufenthaltsgewährungen, wie die der ukrainischen Kriegsflüchtlinge oder sog. Kontingentflüchtlinge, welche im Rahmen eines Aufnahmegesuchs Aufnahme in Deutschland fanden. Diese Aufenthaltsrechte finden sich im Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wieder.