Humanitäres Aufenthalts-Recht

Es gibt ein Team für das humanitäre Aufenthalts-Recht.
Das Team kümmert sich um den Aufenthalt von ausländischen Menschen.
Die Menschen wollen aus humanitären Gründen in Deutschland bleiben.
Das heißt:
Die Menschen brauchen Hilfe.
Oder die Menschen wollen aus völkerrechtlichen Gründen in Deutschland bleiben.
Das heißt:
Die Menschen haben ein Recht auf Hilfe.
Diese Menschen sind oft Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen.
Das Team kümmert sich um den Aufenthalt von diesen Menschen:

  • während dem Asyl-Verfahren
  • nach einem erfolgreichen Asyl-Verfahren
  • nach einem nicht erfolgreichen Asyl-Verfahren.


Es gibt auch andere Menschen, die in Deutschland bleiben dürfen.
Zum Beispiel:

  • Kriegs-Flüchtlinge aus der Ukraine
  • Kontingent-Flüchtlinge.


Kontingent-Flüchtlinge sind Flüchtlinge, die Deutschland aufnimmt.
Deutschland hat das vorher mit anderen Ländern vereinbart.
Diese Aufenthalts-Rechte stehen im Aufenthalts-Gesetz.
Die kurze Form ist: AufenthG.
Sie stehen im Abschnitt 5.