Allgemeines Aufenthaltsrecht
Das Team des allgemeinen Aufenthaltsrechts regelt den Aufenthalt von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die im Rahmen eines Visumsverfahrens zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Ausbildung oder einem Studium einreisen wollen oder sich hier aufhalten. Ebenso obliegt diesem Team die Regelung von Einreisen zum Familiennachzug oder anderer besonderer Aufenthaltsrechte. Dies betrifft insgesamt alle Aufenthaltsrechte aus den Abschnitten 3,4,6 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Ausländische Menschen werden hierbei von Beginn an im Rahmen des Visumsverfahrens über die Botschaft bis hin zur Einreise und dem künftigen Aufenthalt ausländerrechtlich begleitet. Darüber hinaus regelt das Team die Einreise und den Aufenthalt von EU-Bürgerinnen und Bürger und deren Familienangehörigen zur Gewährleistung des EU-Freizügigkeitsrechts.
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Einreise- und Aufenthalt
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Erwerbstätigkeit von Ausländern
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Visum
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Aufenthaltserlaubnis
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Ausbildungsaufenthalt
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Studienaufenthalt
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Au-Pair
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
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Blaue Karte EU
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Familiennachzug
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Niederlassungserlaubnis
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EU-Freizügigkeitsrecht Unionsbürger