Was versteht man unter einer Beratung nach §37.3 SGB XI und bei wem kann ich einen solchen Beratungstermin vereinbaren?
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach
§ 37.3 SGB XI, auch Beratungseinsatz genannt, für Sie gesetzlich verpflichtend. Dieser Termin in der eigenen Häuslichkeit oder digital dient dazu, die Qualität in der Pflege sicherzustellen und Pflegende in Ihrer individuellen Situation bei Fragen zu unterstützen.
Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie Kontakt zu einem wohnortnahen ambulanten Pflegedienst auf.
Bei privat versicherten Personen kann die Beratung auch von der Pflegeberatung Compass durchgeführt werden:
0800-101 88 00
www.compass-pflegeberatung.de