Verpflichtungserklärungen

In vielen Fällen ist es bei der Visumsbeantragung bei der deutschen Botschaft im Ausland erforderlich, für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag erstellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten, wie z. B.

  • Versorgung mit Wohnraum und den Bedarf des täglichen Lebens 
  • Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit 
  • Aufwendungen für die Rückreise

 aufzukommen.