Trennungs- und Scheidungsberatung
Unterstützung für Eltern und Kinder
Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, stellt das die ganze Familie vor große Herausforderungen. Besonders Kinder leiden häufig unter der neuen Situation. Die Trennungs- und Scheidungsberatung hilft Eltern, in dieser schwierigen Zeit gute und faire Lösungen zu finden – vor allem im Sinne der Kinder.
Was ist das Ziel der Beratung?
Ziel ist es, die elterliche Verantwortung trotz Trennung gemeinsam wahrzunehmen und kindgerechte Regelungen zu treffen. Die Beratung unterstützt Sie dabei, als Eltern im Gespräch zu bleiben und das Wohl Ihres Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.
Wer kann sich beraten lassen?
Das Angebot richtet sich an:
- Eltern, die sich in Trennung befinden oder getrennt leben,
- Eltern in laufenden oder bevorstehenden Scheidungsverfahren,
- Patchworkfamilien mit Konflikten rund um Umgang und Sorgerecht,
- Alleinerziehende mit Fragen zur Zusammenarbeit mit dem anderen Elternteil.
Auch Kinder und Jugendliche können – altersentsprechend – in die Beratung einbezogen werden.
Was sind Inhalte der Beratung?
In der Beratung sprechen wir z. B. über folgende Themen:
- Wie können Sie als Eltern trotz Trennung gut miteinander sprechen?
- Wie können Sie sich auf gemeinsame Entscheidungen zum Wohl Ihres Kindes einigen?
- Wie lässt sich der Umgang mit dem Kind regeln?
- Was brauchen Kinder in Trennungsphasen besonders?
- Was bedeutet gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung?
Die Gespräche erfolgen vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch auch im Einzelkontakt. Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Die Trennungs- und Scheidungsberatung ist ein Angebot nach § 17 SGB VIII (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung). Sie kann unabhängig von gerichtlichen Verfahren in Anspruch genommen werden.
Wer führt die Beratung durch?
Die Beratung wird durch sozialpädagogische Fachkräfte im Jugendamt durchgeführt. Bei Bedarf erfolgt eine Kooperation mit externen Beratungsstellen oder dem Familiengericht. In vielen Fällen erfolgt die Beratung präventiv, bevor sich Konflikte zuspitzen.
Was muss ich tun, um eine Beratung zu erhalten?
Sie können sich direkt an das Jugendamt wenden. Dort wird ein erster Gesprächstermin mit Ihnen vereinbart. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.