Inobhutnahme

Inobhutnahme: Infos für Eltern

Eine Inobhutnahme ist eine schwierige Situation.
Das heißt:
Das Jugend-Amt kümmert sich um Ihr Kind.
Das ist für alle schwierig.
Wir wissen:
Dabei haben Sie viele Gefühle.
Zum Beispiel:

  • Unsicherheit
  • Angst
  • Trauer
  • Wut.

Diese Infos sollen Ihnen helfen.
Sie sollen wissen:
So läuft die Inobhutnahme ab.
Und Sie sollen Antworten auf Ihre Fragen bekommen.
Wir wollen Ihnen helfen.
Und wir wollen das Beste für Ihr Kind.

Was ist eine Inobhutnahme?

Manchmal braucht ein Kind oder ein Jugendlicher schnell Hilfe.
Dann bringt das Jugend-Amt das Kind oder den Jugendlichen an einen sicheren Ort.
Das Fach-Wort ist: Inobhutnahme.
Dort kümmert man sich um das Kind oder den Jugendlichen.
Und man passt auf das Kind oder den Jugendlichen auf.

Wann nimmt das Jugend-Amt Kinder in Obhut?

Eine Inobhutnahme ist eine Hilfe für Kinder.
Die Inobhutnahme ist eine Hilfe vom Jugend-Amt.
Das Jugend-Amt kümmert sich um das Kind.
Das Kind kann dann nicht mehr bei den Eltern wohnen.
Das Kind wohnt dann zum Beispiel in einer Einrichtung.
Oder das Kind wohnt bei einer Pflege-Familie.
Eine Inobhutnahme ist nur in bestimmten Fällen möglich.
Zum Beispiel:

  • Das Kind ist in Gefahr.
  • Das Kind erlebt Gewalt.
  • Das Kind ist allein.
    Und niemand kann erreicht werden.
  • Die Eltern sind krank.
  • Oder die Eltern können sich nicht um das Kind kümmern.
  • Das Kind bittet um Hilfe.

Wer entscheidet über die Inobhutnahme?

Das Jugend-Amt nimmt ein Kind in Obhut?
Das heißt:
Das Jugend-Amt kümmert sich um das Kind.
Das Kind kann dann nicht mehr bei den Eltern wohnen.
Das Jugend-Amt prüft:
Ist eine Inobhutnahme notwendig?
Dafür arbeiten mehrere Fach-Personen zusammen.
Die Fach-Personen arbeiten alle beim Jugend-Amt.
Die Fach-Personen wollen das Beste für das Kind.
Deshalb fragen sie auch die Eltern und das Kind.

Wo ist mein Kind in der Obhut?

Ihr Kind ist an einem sicheren Ort.
Zum Beispiel:

  • in einer Jugend-Wohngruppe
  • bei Pflege-Eltern.

Dort kümmert sich immer jemand um Ihr Kind.
Vielleicht kann Ihr Kind auch bei anderen Menschen wohnen.
Zum Beispiel bei Verwandten. 
Die Menschen kümmern sich um Ihr Kind.
Die Menschen haben dafür eine Ausbildung gemacht.
Sie erklären Ihrem Kind:
Was passiert gerade?
Und sie helfen Ihrem Kind:
Mit einer Vertrauens-Person zu reden.
Vielleicht darf niemand wissen:
Wo ist Ihr Kind?
Das ist manchmal wichtig für die Sicherheit von Ihrem Kind.

Was passiert bei einer Inobhutnahme?

Das Jugend-Amt nimmt Ihr Kind auf.
Dann spricht das Jugend-Amt mit Ihnen.
Sie sind die Eltern von dem Kind.
Wie geht es Ihrem Kind?
Was brauchen Sie?
Was ist der nächste Schritt?
Das klären wir zusammen.
Wann können Sie mit Ihrem Kind sprechen?
Wann können Sie Ihr Kind sehen?
Das klären wir auch zusammen.
Sie können eine Vertrauens-Person mitbringen.

Was können Sie für Ihr Kind tun?

Sie sind wichtige Personen für Ihr Kind.
Das ist auch während der Inobhutnahme so.
Sie können Ihrem Kind helfen.
Zeigen Sie Ihrem Kind:
Wir finden zusammen eine Lösung.
Bitte bringen Sie diese Sachen mit:

  • Kleidung
  • ein Kuschel-Tier oder ein Lieblings-Spielzeug
  • Medikamente
  • Ausweis, Kranken-Kassen-Karte und U-Heft
  • ein Foto von der Familie.

Wann endet die Betreuung?

Die Inobhutnahme ist zu Ende:

  • wenn das Kind wieder sicher ist
  • wenn das Kind wieder zu Ihnen zurück kann
  • wenn es eine andere Hilfe für das Kind gibt.

Eine andere Hilfe kann zum Beispiel eine Wohn-Gruppe sein.
Sie finden keine Lösung?
Dann entscheidet das Familien-Gericht.

Was tun, wenn ich nicht einverstanden bin?

Sie können sagen:
Die Inobhutnahme ist nicht richtig.
Das Fach-Wort ist: Wider-Spruch.
Vielleicht ist die Inobhutnahme trotzdem richtig.
Dann sagt das Jugend-Amt das dem Familien-Gericht.
Das Familien-Gericht entscheidet dann:
Was ist gut für das Kind?
Sie können sich Hilfe von einem Anwalt holen.
Bis das Gericht eine Entscheidung macht:
Bleibt Ihr Kind in der Inobhutnahme.

Wer hilft mir?

Sie haben Fragen?
Die Fach-Personen vom Sozialen Dienst helfen Ihnen.
Der Soziale Dienst ist ein Teil vom Jugend-Amt.
Die Fach-Personen helfen Ihnen in Ihrer Situation.
Sie zeigen Ihnen den Weg.
Und sie geben Ihnen Infos über andere Beratungs-Stellen.

Ihre Rechte bei der Ombudsstelle

Sie sind nicht zufrieden mit dem Ablauf?
Oder Sie wollen Hilfe von außen?
Dann können Sie sich an eine Ombudsstelle wenden.
Die Internet-Seite ist:
www.ombudschaft-jugendhilfe.de

Gesetze und Regeln

Die Inobhutnahme ist ein Fach-Wort.
Das heißt:
Ein Amt kümmert sich um ein Kind.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 42 vom Sozial-Gesetz-Buch – Achtes Buch.
Die kurze Form ist: SGB VIII.