Haben Sie Sorge, dass ihr Kind beim anderen Elternteil gefährdet ist?
Gefährdungsabwendung durch einen sorgeberechtigten Elternteil:
Wenn Sie als sorgeberechtigter Elternteil eine Gefährdung für Ihr Kind durch den anderen Elternteil oder Dritte feststellen, dann haben Sie das Recht und die Pflicht die Gefährdung für Ihr Kind abzuwenden und die dafür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Auch wenn das bedeutet, dass Sie als sorgeberechtigter Elternteil Ihr Kind vorübergehend bei sich behalten und den Umgang zu der Person, von der die Gefahr ausgeht, einschränken. Sie sollten dann im besten Fall aktiv zu einer Klärung der Situation beitragen und hierfür ggf. auch die Mediation in einer der Beratungsstellen wahrnehmen. Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen sorgeberechtigten Elternteil das Kind entzieht, dann hat dies meistens ein familiengerichtliches Verfahren zur Folge. Dementsprechend sollten Sie für eine solche Entscheidung tatsächlich gute Gründe vorweisen können.