Ärzte und Ärztinnen müssen bestimmte Krankheiten melden.
Manche Krankheiten sind meldepflichtig.
Das heißt:
Jemand muss die Krankheit melden.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Infektions-Schutz-Gesetz.
Die kurze Form ist: IfSG.
Ärzte und Ärztinnen müssen die Krankheit melden.
Und auch andere Personen müssen die Krankheit melden.
Das steht in Paragraph 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a und Paragraph 6 Abs. 2 vom Infektions-Schutz-Gesetz.
Die Personen müssen die Krankheit in 24 Stunden melden.
Dafür gibt es ein System.
Das System heißt: Deutsches Elektro-Nisches Melde- und Informations-System für den Infektions-Schutz.
Die kurze Form ist: DEMIS.
Sie müssen sich anmelden.
Das können Sie auf 2 Wegen machen:
Die Arzt-Praxis muss dem Gesundheits-Amt den Namen von der Person sagen.
Welches Gesundheits-Amt ist wichtig?
Das ist das Gesundheits-Amt von dem Ort.
In diesem Ort ist die Person.
Labore müssen bestimmte Erreger melden.
Das steht in Paragraph 7 Abs. 1 vom IfSG.
Die Labore müssen die Erreger mit Namen melden.
Die Labore müssen die Meldung über DEMIS machen.
Sie wollen etwas melden?
Wie können Sie etwas melden?
Das sagen Ihnen die Gesundheits-Ämter.