Ermittlungsverfahren zur Fütterung im Giebelmoor ist abgeschlossen

Es zeigte sich, dass die illegale Fütterung in keinem Zusammenhang mit der Jagdtätigkeit im Waldgebiet stand. 

Das Verfahren im Zusammenhang mit der Fütterung im Giebelmoor bei Kaiserwinkel wurde nun endgültig abgeschlossen. Am 18.01.2025 wurden im Giebelmoor bei Kaiserwinkel abgelagerte Rüben durch die Organisationen Wildtierschutz Deutschland und die Initiative Hunt Watch – Stop Hunting festgestellt. Die Jagdgegner vermuteten, dass im Vorfeld der geplanten Drückjagd illegale Fütterungen stattgefunden hätten. Aufgrund der Proteste der Umweltschützer wurde die anstehende Drückjagd abgesagt. Der Landkreis Gifhorn hatte daraufhin Ermittlungen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen des Verdachts der illegalen Fütterung gemäß § 32 NJagdG gegen unbekannt eingeleitet. Im Zuge der Untersuchungen und durch die mediale Berichterstattung konnte ein Verantwortlicher identifiziert werden: ein Landwirt, der die Rüben in das Waldgebiet ausgebracht hatte. Es zeigte sich, dass die illegale Fütterung in keinem Zusammenhang mit der Jagdtätigkeit im Waldgebiet stand. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde nun mit einem Bußgeldbescheid rechtskräftig beendet.

02.06.2025