Ende Oktober bis Mitte November 2025 wählen die Menschen einen Landrat oder eine Land-Rätin.

Der Kreistag bestimmt den Wahl-Termin.

Bild vergrößern: Der designierte Kreiswahlleiter Björn Sund (von links), Erster Kreisrat Dominik Meyer zu Schlochtern, Kreisrätin Ute Spieler und Kreisrat Rolf Amelsberg informierten während einer Pressekonferenz am 5. Juni 2025 nach dem unvorhergesehenen und plötzlichen Tod von Landrat Tobias Heilmann über die Trauerfeier und die bevorstehende Wahl. Bild: © Landkreis Gifhorn
Der designierte Kreiswahlleiter Björn Sund (von links), Erster Kreisrat Dominik Meyer zu Schlochtern, Kreisrätin Ute Spieler und Kreisrat Rolf Amelsberg informierten während einer Pressekonferenz am 5. Juni 2025 nach dem unvorhergesehenen und plötzlichen Tod von Landrat Tobias Heilmann über die Trauerfeier und die bevorstehende Wahl.

Tobias Heilmann ist gestorben.
Das war plötzlich und nicht geplant.
Tobias Heilmann war Landrat.
Das heißt:
Er war der Chef von der Verwaltung.
Jetzt braucht die Verwaltung einen neuen Chef oder eine neue Chefin.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Niedersächsisches Kommunalverfassungs-Gesetz.
Die kurze Form ist: NKomVG.
Genau steht es in Paragraph 80 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2.
Die Verwaltung muss den neuen Chef oder die neue Chefin wählen.
Dafür hat die Verwaltung 6 Monate Zeit.
Die Wahl muss zwischen dem 29. Mai 2025 und dem 29. November 2025 sein.

Es gibt ein Gesetz für Wahlen in Niedersachsen.
Das Gesetz heißt: Niedersächsisches Kommunalwahl-Gesetz.
Die kurze Form ist: NKWG.
In dem Gesetz steht:
Der Kreistag bestimmt den Tag für die Wahl.
Das steht in Paragraph 45 b (2) NKWG.
Vielleicht gibt es eine Stich-Wahl.
Dann ist die Stich-Wahl am zweiten Sonntag nach der Wahl.
Das steht in Paragraph 45 b (3) NKWG.
Vielleicht gibt es besondere Gründe.
Dann kann der Kreistag einen anderen Sonntag für die Stich-Wahl wählen.
Die Stich-Wahl ist von 8.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr abends.

Die Wahl soll zwischen Ende Oktober und Mitte November sein.
Dabei muss man auf die Feier-Tage im November aufpassen.
Es gibt kirchliche Feier-Tage.
Und es gibt andere Feier-Tage.

Björn Sund soll der neue Kreis-Wahl-Leiter werden.
Das heißt:
Er soll die Wahlen im Kreis organisieren.
Björn Sund ist der Chef von der Kreis-Verwaltung.
Er soll die Arbeit von Dr. Thomas Walter übernehmen.

141.660 Menschen dürfen wahrscheinlich wählen.
Die Menschen müssen dafür mindestens 16 Jahre alt sein.

Man kann wählen.
Das steht in: Paragraph 80 Absatz 4 NKomVG.

  • Sie müssen am Wahl-Tag mindestens 23 Jahre alt sein.
    Und Sie dürfen noch nicht 67 Jahre alt sein.
  • Sie müssen wählbar sein.
    Das heißt:
    Sie dürfen gewählt werden.
    Das steht in einem Gesetz.
    Das Gesetz heißt: Paragraph 49 Absatz 1. Satz 1 Nummer 3 NKomVG.
    Und Sie dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
    Das steht in einem anderen Gesetz.
    Das Gesetz heißt: Paragraph 49 Absatz 2 NKomVG.
  • Sie müssen sich für die Demokratie einsetzen.

Die Bewerber oder Bewerberinnen müssen nicht im Landkreis Gifhorn wohnen.
Das heißt:
Sie müssen nicht wählen dürfen.
Die Amts-Zeit dauert 8 Jahre.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 80 Absatz 1 NKomVG.
Das heißt:
Es wird nicht mitgezählt, wie lange der alte Landrat noch im Amt ist.
Der Kreis-Wahl-Ausschuss sagt:
Wer hat die Wahl gewonnen?
Dann bekommt der Gewinner einen Brief von der Kreis-Wahl-Leitung.
In dem Brief steht:
Sie haben die Wahl gewonnen.
Wollen Sie das Amt annehmen?
Dann müssen Sie das in einer Woche schriftlich sagen.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 40 Absatz 1 NKWG.
Mit der Annahme beginnt die Amts-Zeit.
Es gibt eine Urnen-Wahl in den Städten und Gemeinden.
Und es gibt eine Brief-Wahl.

Es gibt noch keinen neuen Landrat oder keine neue Land-Rätin.
Deshalb leitet Dominik Meyer zu Schlochtern die Kreis-Verwaltung.
Er ist der Erste Kreis-Rat.
Er wurde am 2. Juni 2025 von den stellvertretenden Landräten vereidigt.
Die stellvertretenden Land-Räte sind Thomas Reuter und Inge Elvers.

Er folgte auf Dr. Thomas Walter, der in der Kreistagssitzung am 18.12.2024 offiziell verabschiedet wurde.
„Ich bedauere den viel zu frühen Tod unseres Landrates Tobias Heilmann von Herzen und seiner Familie
gilt mein tief empfundenes Mitgefühl. Gleichwohl ist die gesetzliche Aufgabe der Fortführung
der Amtsgeschäfte des Landkreises Gifhorn gewährleistet“, betont Dominik Meyer zu Schlochtern mit Blick
auf den plötzlichen Tod von Landrat Tobias Heilmann.
Der 49-jährige Jurist und gebürtige Niedersachse war zuletzt Fachbereichsleiter für Schule, Kultur, Sport,
Generationen und Recht bei der Stadt Neubrandenburg. Neubrandenburg ist die Kreisstadt
des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern.

06.06.2025