Korruptionsprävention
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landkreisverwaltung Gifhorn
Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion, einer vergleichbaren Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats mit dem Ziel, einen persönlichen Vorteil für sich oder einen Dritten zu erlangen, wobei immer die Allgemeinheit Schaden nimmt.
Korruption kann z. B. in Form von Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme auftreten.
Bei Fragen oder Hinweisen im Zusammenhang mit Korruption in der Landkreisverwaltung Gifhorn können sich die Bürgerinnen und Bürger als auch die Beschäftigten der Landkreisverwaltung an Herrn Tony Kranich, Fachbereichsleiter Rechnungsprüfung, wenden.
Selbstverständlich werden Ihre Angaben streng vertraulich behandelt!
Der Landkreis Gifhorn hat zum 01.01.2011 die Dienstanweisung Korruption erlassen.
In dieser Dienstanweisung wird auf die Anlage 1 - § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) sowie auf die Anlage 2 - Auszug aus dem Strafgesetzbuch und Anlage 3 - Verhaltenskodex gegen Korruption - verwiesen.
Anonyme Hinweise nimmt auch das Landeskriminalamt Niedersachsen hier entgegen.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen nutzt das webbasierte anonyme BKMS System. Es bietet die Möglichkeit, rund um die Uhr über das Internet anonyme Hinweise zu Korruption und wirtschaftskriminellen Handlungen abzugeben.