Der Landkreis Gifhorn ist Träger der Schülerbeförderung und Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz im Kreisgebiet haben. Er ist verpflichtet, diese unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu transportieren oder die erforderlichen Kosten für den Schulweg zu erstatten. Die Grundlage für die Schülerbeförderung bildet das Niedersächsische Schulgesetz (§ 114) sowie die Satzung des Landkreises Gifhorn zur Schülerbeförderung.
Der Landkreis Gifhorn regelt die Schülerbeförderung grundsätzlich über den Öffentlichen Personennahverkehr. Das heißt es gibt keine gesonderten Schulbusse.
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Sammelschülerzeitkarte
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Freigestellter Schülerverkehr
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Krankenbeförderung bei vorübergehender Behinderung
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Unterrichtsausfall
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Beförderungsprobleme
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FAQ - Häufig gestellte Fragen