Vorbeugender Brandschutz

Bei mir brennt es nicht!

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betrroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." (Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86)

Zur Einhaltung der Schutzziele wird im Baugenehmigungsverfahren die Brandschutzdienststelle beteiligt. In der Regel wird der vorbeugende Brandschutz bei allen Sonderbauten und bei den Gebäudeklassen 4 und 5 geprüft. Gemäß § 14 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) müssen "bauliche Anlagen so errichtet, geändert und instand gehalten werden und so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Soweit die Mittel der Feuerwehr zur Rettung von Menschen nicht ausreichen, sind stattdessen geeignete bauliche Vorkehrungen zu treffen."

Die Brandschutzdienststelle umfasst zwei Brandschutzprüfer. Sie teilen sich in zwei Brandschaubereiche (Nord und Süd) auf. Sie prüfen die Einhaltung der oben genannten Schutzziele bei Bauvorhaben und regelmäßig bei besonderen Objekten im Rahmen der Brandverhütungsschau. Sie beraten darüber hinaus bei Fragen zum vorbeugenden baulichen und anlagentechnischen Brandschutz und sind das Bindeglied zu den Freiwilligen Feuerwehren.

Brandschaubereich Nord (Ansprechpartner Herr Harms):

  • Samtgemeinde Boldecker Land
  • Samtgemeinde Brome
  • Samtgemeinde Hankensbüttel
  • Gemeinde Sassenburg
  • Samtgemeinde Wesendorf
  • Stadt Wittingen

Brandschaubereich Süd (Ansprechpartner Herr Kraul):

  • Stadt Gifhorn
  • Samtgemeinde Isenbüttel
  • Samtgemeinde Meinersen
  • Samtgemeinde Papenteich

Für allgemeine Anfragen (Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrschließungen, Brandmeldeanlagen oder ähnliches) ist die Brandschutzdienststelle über das Funktionspostfach brandschutzdienststelle@gifhorn.de zu erreichen.