Ortsplanung
Der Bereich Ortsplanung umfasst die Prüfung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen.
Der Landkreis Gifhorn führt selber keine Bauleitplanverfahren durch, wird aber als Träger öffentlicher Belange in allen überörtlichen und örtlichen Planverfahren beteiligt und gibt in allen Verfahren Stellungnahmen aus Sicht der Fachbehörden, wie etwa der unteren Natur- oder Immissionsschutzbehörde, innerhalb der gesetzlichen Fristen ab.
Die Aufstellung von Bebauungsplänen und die Änderung von Flächennutzungsplänen erfolgt ausschließlich durch die Gemeinden, Samt- oder Einheitsgemeinden und Städte im Landkreis Gifhorn, denen die gesetzliche Planungshoheit obliegt.
Der Bereich Ortsplanung berät und unterstützt die Gebietseinheiten des Landkreises Gifhorn im Bereich der Bauleitplanung und genehmigt die Änderung der Flächennutzungspläne.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Samt- oder Einheitsgemeinde, Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.