Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet die finanziellen Aspekte der vielfältigen Einzelfallhilfen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Sachgebiet erfolgt die finanzielle Abwicklung aller festgelegten Jugendhilfemaßnahmen.

Zu den Leistungen und Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:

  • Zuständigkeitsprüfung (örtlich und sachlich)
  • Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen, Hilfen für junge Volljährige und Hilfen für unbegleitete minderjährige Flücjtlinge
  • Zahlbarmachung, Prüfung von Sonderleistungen
  • Heranziehung der Kostenbeitragspflichtigen
  • Geltendmachung von Erstattungsansprüchen
  • Klageführung (Zuständigkeit, Hilfegewährung, Kostenbeitrag)

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -