Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet die finanziellen Aspekte der vielfältigen Einzelfallhilfen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Sachgebiet erfolgt die finanzielle Abwicklung aller festgelegten Jugendhilfemaßnahmen.
Zu den Leistungen und Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:
- Zuständigkeitsprüfung (örtlich und sachlich)
- Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen, Hilfen für junge Volljährige und Hilfen für unbegleitete minderjährige Flücjtlinge
- Zahlbarmachung, Prüfung von Sonderleistungen
- Heranziehung der Kostenbeitragspflichtigen
- Geltendmachung von Erstattungsansprüchen
- Klageführung (Zuständigkeit, Hilfegewährung, Kostenbeitrag)
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -