Aktionsplan Inklusion
Deutschland hat 2009 die UN-Behinderten-Rechts-Konvention unterschrieben.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Der Vertrag ist von der UN.
Die UN ist eine Gruppe von Ländern.
Die Länder arbeiten zusammen.
In dem Vertrag stehen Regeln für Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
Und sie sollen selbst entscheiden können.
Dafür muss es weniger Barrieren geben.
Der Landkreis Gifhorn hat einen Aktions-Plan gemacht.
Der Aktions-Plan heißt: Kommunaler Aktions-Plan Inklusion.
Inklusion heißt:
Alle Menschen sollen überall mitmachen können.
Der Landkreis Gifhorn hat den Aktions-Plan zusammen mit den Bürgern und Bürgerinnen gemacht.
Das Fach-Wort ist: Partizipativer Prozess.
Der Landkreis Gifhorn hat sich dabei an den Plänen von Deutschland und Nieder-Sachsen orientiert.
In dem Aktions-Plan stehen Projekte und Maßnahmen.
Die Projekte und Maßnahmen sollen bald gemacht werden.
Der Aktions-Plan ist auch in Leichter Sprache.
Die Inklusion in der Gesellschaft ist noch neu.
Deshalb muss man den Aktions-Plan Inklusion immer wieder ändern.
Man muss immer wieder prüfen:
- Was hat man schon gemacht?
- Was kann man noch machen?
Es gibt einen Aktions-Plan.
Der Aktions-Plan soll weiter gemacht werden.
Dafür gab es eine Veranstaltung.
Die Veranstaltung war am 6. September 2022.
Die Veranstaltung war in der Volks-Hoch-Schule in Wittingen.
Viele Menschen waren bei der Veranstaltung dabei.
Es gibt einen Text über die Veranstaltung.
Der Text ist in All-Tags-Sprache und in Leichter Sprache.
Sie haben Ideen für mehr Inklusion im Landkreis?
Dann können Sie uns schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: inklusion@gifhorn.de
Sie können auch anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
0 53 71 82 86 7