Zuständigkeiten im Breitbandausbau

Die Zuständigkeiten innerhalb des Prozesses für den Breitbandausbau erhalten Sie im nachfolgenden Textabschnitt oder alternativ über folgendes Dokument:

Der Breitbandausbau lässt sich in vier Phasen unterteilen:

Phase 1: Tiefbau und Verlegung auf privatem und öffentlichen Grund

Phase 2: Einblasen der Glasfaserkabel und Montage der APL-Geräte in den Häusern

Phase 3: Messung der einzelnen Fasern

Phase 4: Montage der Medienwandler (ONT-Geräte) und Aktivschaltung der Geräte

Die ersten drei Phasen werden durch den Landkreis Gifhorn als Netzeigentümer organisiert. Dies stellt den Ausbau der passiven Netzinfrastruktur dar. Die passive Infrastruktur enthält die Bestandteile und Materialien die keinen elektrischen Strom zur Funktion benötigen. Dazu gehören die Kabelschutz- und Mikrorohre, der Hausanschluss samt APL an der Gebäudeinnenwand, die Glasfaserkabel sowie die Haupt- und Nebenverteiler. Für die Durchführung des Bauabschnittes der ersten drei Phasen ist dabei immer ein Bauunternehmen verantwortlich, welches über ein europaweites Vergabeverfahren beauftragt wird. Die ersten drei Phasen können zum Teil parallel durchgeführt werden, je nach Fortschritt der jeweiligen Maßnahme.

Je Baulos beträgt die Gesamtdauer der Phasen 1 bis 3 rund 18 Monate. Sobald die ersten drei Phasen abgeschlossen sind, kann die vierte Phase beginnen.

Die vierte Phase wird nunmehr vom Netzbetreiber GIFFInet koordiniert. Sie kann erst beginnen, wenn die ersten drei Phasen des Netzausbaus abgeschlossen sind. Die vierte Phase umfasst nunmehr die aktive Netzinfrastruktur und somit alle Bestandteile und Materialien des Netzes, deren Funktion elektrischen Strom voraussetzt. Dazu gehören insbesondere die Medienwandler. GIFFInet erhält vom Landkreis Gifhorn eine Liste der fertiggestellten Hausanschlüsse und beauftragt ein Unternehmen mit der Montage des Medienwandlers. Die Kunden werden hierbei aktiv vom Unternehmen kontaktiert. Dieser Prozess kann jedoch leider etwas Zeit in Anspruch nehmen. Nach Montage des Medienwandlers und erfolgter Messung erhält GIFFInet von seinem Nachunternehmer die erforderlichen Daten, sodass der Router und die Zugangsdaten versendet werden können. Erst dann ist der Anschluss betriebs- und funktionsbereit und die Inbetriebnahme kann erfolgen.

Die Gesamtdauer der Phase 4 beläuft sich auf rund 6 Monate.

Was bedeutet das für Sie?

Sofern Sie Anliegen zum Ausbauprozess der Phasen 1 bis 3 haben, steht die Abteilung 10.2 Regiebetrieb Breitbandausbau Ihnen gerne zur Verfügung.

Sofern Ihr Anliegen die Montage des Medienwandlers oder die Aktivschaltung des Anschlusses betreffen so wenden Sie sich bitte an GIFFInet.