Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum brauche ich einen Glasfaseranschluss?

Der Bandbreitenbedarf für Internet verdoppelt sich aktuell – bedingt durch immer neue Angebote und Dienste – ungefähr alle 2 Jahre.

Mit Glasfaserkabeln können Sie auch größte Daten- und Informationsmengen sprichwörtlich in Lichtgeschwindigkeit empfangen und auch senden. Technisch sind der Übertragung keine Grenzen gesetzt.

Mit einem Anschluss an das Glasfasernetz rüsten Sie Ihre Immobilie für die Zukunft auf und erhöhen außerdem deren Wert.

Wie wurde das Ausbaugebiet ermittelt?

Der Landkreis Gifhorn darf als Öffentliche Hand nur dort in den freien Markt eingreifen, wo ein Marktversagen vorliegt. Das bedeutet, der Landkreis Gifhorn darf nur dort ausbauen, wo private Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich keinen Breitbandanschluss ausgebaut haben oder diesen nicht ausbauen wollen.

Die Versorgungsschwelle für Breitbandinternet wird derzeit von der EU mit 30 MBit/s definiert. Der Landkreis Gifhorn darf also nur in Gebieten bauen, in welchen kein privates Telekommunikationsunternehmen eine Versorgung von 30 MBit/s bereitstellt oder bereitstellen will - die sogenannten weißen Flecken.

Diese Gebiete wurden mittels einer Markterkundung ermittelt. Hierzu wurden Telekommunikationsunternehmen befragt, welche Gebiete sie mit mind. 30 MBit/s versorgen.

Aus förderrechtlichen Gründen muss sich der Landkreis Gifhorn zwingend an das Ergebnis dieser Abfrage halten. Das führt dazu, dass die theoretische Versorgungsleistung der Telekommunikationsunternehmen für den Landkreis Gifhorn bindend ist.

Ich empfange weniger als 30 MBit/s und bin nicht im Ausbaugebiet! Woran liegt das?

Für die Abgrenzung des Ausbaugebietes ist nach den aktuellen Richtlinien die durch die privaten Anbieter gemeldete theoretische Versorgung mit mindestens 30 MBit/s maßgebend.

In der Realität weichen die tatsächlich erreichten Datenraten oftmals aufgrund vielfacher Faktoren von der theoretischen Versorgung ab. Einige Faktoren sind beispielsweise die Entfernung zum nächsten Kabelverzweiger, die verwendete Technik im Kabelverzweiger oder die Anzahl an Nutzern, welche gleichzeitig im Internet surfen.

(→ siehe auch: Wie wurde das Ausbaugebiet ermittelt?)

Welche Bauarbeiten sind für den Glasfaseranschluss auf meinem Grundstück erforderlich?

Das hängt von der Beschaffenheit Ihres Grundstückes und Hauses ab. Die erforderlichen Baumaßnahmen werden also in jedem Einzelfall betrachtet. Es wird grundsätzlich versucht, so wenig offene Bauweise wie möglich auf Ihrem Grundstück durchzuführen.

In den meisten Fällen wird im Straßenkörper und an Ihrer Hauswand ein Loch gegraben und dann die Strecke dazwischen mit einer sogenannten Erdrakete überbrückt. Dadurch werden die Belastungen auf Ihrem Grundstück so gering wie möglich gehalten.

Außerdem muss natürlich ein Loch in Ihre Hauswand gebohrt werden, durch welche das Rohr mit Kabel verlegt werden wird.

Zum Abschluss wird der vorherige Zustand des Grundstückes wiederhergestellt.

Ich habe keinen Auftrag gebucht – bekomme ich nun keinen Glasfaseranschluss mehr?

Der Landkreis Gifhorn erhält nur für den Erstausbau eines Ausbaugebietes Fördermittel vom Bund und vom Land Niedersachsen. Eine weitere Erschließung beziehungsweise die nachträgliche Versorgung weiterer Adressen sehen die Förderrichtlinien nicht vor. Der Landkreis Gifhorn hat das Kreisgebiet in acht Baulose untergliedert. In den Baulosen 1 bis 7 sind die Ausführungsmaßnahmen soweit vorangeschritten, dass hier derzeit ein Auftragstopp vorliegt. Für das Baulos 8 gelten derzeit noch andere Bestimmungen. 

Der Landkreis Gifhorn prüft derzeit in Abstimmung mit dem Netzbetreiber GIFFInet, wie die künftige Erschließung innerhalb des Ausbaugebietes ablaufen wird.

Bis dahin können Sie über die GIFFInet Ihr Interesse an einem Glasfaseranschluss bekunden. Sobald die Möglichkeit zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses besteht, werden Sie benachrichtigt. 

Wer kommt für Schäden auf, die kurz- oder langfristig an meiner Immobilie durch den Hausanschluss entstehen?

Selbstverständlich sind unsere Gewerke gegen Schäden im Rahmen des Ausbaus versichert. Angezeigte Schäden, die nachweislich auf den Ausbau zurückzuführen sind, werden nach Begutachtung entsprechend reguliert.