10.2 Regiebetrieb Breitbandausbau
Eine ausreichende und zuverlässige Breitbandversorgung ist ein entscheidender Faktor für die Entwicklung der Wirtschaft und die Lebensqualität der Bevölkerung. Jedoch gestaltet sich dies besonders im ländlichen Raum, aufgrund der hohen Erschließungskosten und dem damit verbundenen „Marktversagen“ als große Herausforderung. Viele Adressen können durch den Markt aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausgebaut werden.
Deshalb hat der Bund entschieden, dass für diese unterversorgten Adressen - genannt weiße Flecken - mit einer Breitbandversorgung von weniger als 30 MBit/s Fördergelder zur Verfügung gestellt werden. Das Land Niedersachsen stellt darüber hinaus ebenso Fördermittel zur Verfügung. Diese Fördermittel können durch Kommunen in Anspruch genommen werden. Im Kreisgebiet des Landkreises Gifhorn übernimmt die Abteilung 10.2 Regiebetrieb Breitbandausbau zentral diese Aufgabe für die zugehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden und baut in den weißen Flecken eine neue und eigenständige Breitbandinfrastruktur auf, die im Eigentum des Landkreises verbleibt.
Den Betrieb des kreiseigenen Breitbandnetzes übernimmt wiederum der Netzbetreiber GIFFInet.
Zuständigkeiten im Breitbandausbau
Die Zuständigkeiten innerhalb des Prozesses für den Breitbandausbau erhalten Sie im nachfolgenden Textabschnitt oder alternativ über folgendes Dokument:
Der Breitbandausbau lässt sich in vier Phasen unterteilen:
Phase 1: Tiefbau und Verlegung auf privatem und öffentlichen Grund
Phase 2: Einblasen der Glasfaserkabel und Montage der APL-Geräte in den Häusern
Phase 3: Messung der einzelnen Fasern
Phase 4: Montage der Medienwandler (ONT-Geräte) und Aktivschaltung der Geräte
Die ersten drei Phasen werden durch den Landkreis Gifhorn als Netzeigentümer organisiert. Dies stellt den Ausbau der passiven Netzinfrastruktur dar. Die passive Infrastruktur enthält die Bestandteile und Materialien die keinen elektrischen Strom zur Funktion benötigen. Dazu gehören die Kabelschutz- und Mikrorohre, der Hausanschluss samt APL an der Gebäudeinnenwand, die Glasfaserkabel sowie die Haupt- und Nebenverteiler. Für die Durchführung des Bauabschnittes der ersten drei Phasen ist dabei immer ein Bauunternehmen verantwortlich, welches über ein europaweites Vergabeverfahren beauftragt wird. Die ersten drei Phasen können zum Teil parallel durchgeführt werden, je nach Fortschritt der jeweiligen Maßnahme.
Je Baulos beträgt die Gesamtdauer der Phasen 1 bis 3 rund 18 Monate. Sobald die ersten drei Phasen abgeschlossen sind, kann die vierte Phase beginnen.
Die vierte Phase wird nunmehr vom Netzbetreiber GIFFInet koordiniert. Sie kann erst beginnen, wenn die ersten drei Phasen des Netzausbaus abgeschlossen sind. Die vierte Phase umfasst nunmehr die aktive Netzinfrastruktur und somit alle Bestandteile und Materialien des Netzes, deren Funktion elektrischen Strom voraussetzt. Dazu gehören insbesondere die Medienwandler. GIFFInet erhält vom Landkreis Gifhorn eine Liste der fertiggestellten Hausanschlüsse und beauftragt ein Unternehmen mit der Montage des Medienwandlers. Die Kunden werden hierbei aktiv vom Unternehmen kontaktiert. Dieser Prozess kann jedoch leider etwas Zeit in Anspruch nehmen. Nach Montage des Medienwandlers und erfolgter Messung erhält GIFFInet von seinem Nachunternehmer die erforderlichen Daten, sodass der Router und die Zugangsdaten versendet werden können. Erst dann ist der Anschluss betriebs- und funktionsbereit und die Inbetriebnahme kann erfolgen.
Die Gesamtdauer der Phase 4 beläuft sich auf rund 6 Monate.
Was bedeutet das für Sie?
Sofern Sie Anliegen zum Ausbauprozess der Phasen 1 bis 3 haben, steht die Abteilung 10.2 Regiebetrieb Breitbandausbau Ihnen gerne zur Verfügung.
Sofern Ihr Anliegen die Montage des Medienwandlers oder die Aktivschaltung des Anschlusses betreffen so wenden Sie sich bitte an GIFFInet.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum brauche ich einen Glasfaseranschluss?
Der Bandbreitenbedarf für Internet verdoppelt sich aktuell – bedingt durch immer neue Angebote und Dienste – ungefähr alle 2 Jahre.
Mit Glasfaserkabeln können Sie auch größte Daten- und Informationsmengen sprichwörtlich in Lichtgeschwindigkeit empfangen und auch senden. Technisch sind der Übertragung keine Grenzen gesetzt.
Mit einem Anschluss an das Glasfasernetz rüsten Sie Ihre Immobilie für die Zukunft auf und erhöhen außerdem deren Wert.
Wie wurde das Ausbaugebiet ermittelt?
Der Landkreis Gifhorn darf als Öffentliche Hand nur dort in den freien Markt eingreifen, wo ein Marktversagen vorliegt. Das bedeutet, der Landkreis Gifhorn darf nur dort ausbauen, wo private Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich keinen Breitbandanschluss ausgebaut haben oder diesen nicht ausbauen wollen.
Die Versorgungsschwelle für Breitbandinternet wird derzeit von der EU mit 30 MBit/s definiert. Der Landkreis Gifhorn darf also nur in Gebieten bauen, in welchen kein privates Telekommunikationsunternehmen eine Versorgung von 30 MBit/s bereitstellt oder bereitstellen will - die sogenannten weißen Flecken.
Diese Gebiete wurden mittels einer Markterkundung ermittelt. Hierzu wurden Telekommunikationsunternehmen befragt, welche Gebiete sie mit mind. 30 MBit/s versorgen.
Aus förderrechtlichen Gründen muss sich der Landkreis Gifhorn zwingend an das Ergebnis dieser Abfrage halten. Das führt dazu, dass die theoretische Versorgungsleistung der Telekommunikationsunternehmen für den Landkreis Gifhorn bindend ist.
Ich empfange weniger als 30 MBit/s und bin nicht im Ausbaugebiet! Woran liegt das?
Für die Abgrenzung des Ausbaugebietes ist nach den aktuellen Richtlinien die durch die privaten Anbieter gemeldete theoretische Versorgung mit mindestens 30 MBit/s maßgebend.
In der Realität weichen die tatsächlich erreichten Datenraten oftmals aufgrund vielfacher Faktoren von der theoretischen Versorgung ab. Einige Faktoren sind beispielsweise die Entfernung zum nächsten Kabelverzweiger, die verwendete Technik im Kabelverzweiger oder die Anzahl an Nutzern, welche gleichzeitig im Internet surfen.
(→ siehe auch: Wie wurde das Ausbaugebiet ermittelt?)
Welche Bauarbeiten sind für den Glasfaseranschluss auf meinem Grundstück erforderlich?
Das hängt von der Beschaffenheit Ihres Grundstückes und Hauses ab. Die erforderlichen Baumaßnahmen werden also in jedem Einzelfall betrachtet. Es wird grundsätzlich versucht, so wenig offene Bauweise wie möglich auf Ihrem Grundstück durchzuführen.
In den meisten Fällen wird im Straßenkörper und an Ihrer Hauswand ein Loch gegraben und dann die Strecke dazwischen mit einer sogenannten Erdrakete überbrückt. Dadurch werden die Belastungen auf Ihrem Grundstück so gering wie möglich gehalten.
Außerdem muss natürlich ein Loch in Ihre Hauswand gebohrt werden, durch welche das Rohr mit Kabel verlegt werden wird.
Zum Abschluss wird der vorherige Zustand des Grundstückes wiederhergestellt.
Ich habe keinen Auftrag gebucht – bekomme ich nun keinen Glasfaseranschluss mehr?
Der Landkreis Gifhorn erhält nur für den Erstausbau eines Ausbaugebietes Fördermittel vom Bund und vom Land Niedersachsen. Eine weitere Erschließung beziehungsweise die nachträgliche Versorgung weiterer Adressen sehen die Förderrichtlinien nicht vor. Der Landkreis Gifhorn hat das Kreisgebiet in acht Baulose untergliedert. In den Baulosen 1 bis 7 sind die Ausführungsmaßnahmen soweit vorangeschritten, dass hier derzeit ein Auftragstopp vorliegt. Für das Baulos 8 gelten derzeit noch andere Bestimmungen.
Der Landkreis Gifhorn prüft derzeit in Abstimmung mit dem Netzbetreiber GIFFInet, wie die künftige Erschließung innerhalb des Ausbaugebietes ablaufen wird.
Bis dahin können Sie über die GIFFInet Ihr Interesse an einem Glasfaseranschluss bekunden. Sobald die Möglichkeit zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses besteht, werden Sie benachrichtigt.
Wer kommt für Schäden auf, die kurz- oder langfristig an meiner Immobilie durch den Hausanschluss entstehen?
Selbstverständlich sind unsere Gewerke gegen Schäden im Rahmen des Ausbaus versichert. Angezeigte Schäden, die nachweislich auf den Ausbau zurückzuführen sind, werden nach Begutachtung entsprechend reguliert.
Informationen für Unternehmen
Leitungsauskunft bei Baumaßnahmen
Sie sind in der Tiefbaubranche tätig und benötigen eine aktuelle Leitungsauskunft für Ihre Baumaßnahme? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen Ihnen weiter.
Baumaßnahmen? Sicherheit geht vor!
Der Landkreis Gifhorn hat im Zuge des geförderten Glasfaserausbaus LichtWellenLeiter (LWL)-Leitungen verlegt. Für die Netzinfrastruktur besteht eine umfangreiche Netzdokumentation. Unmittelbar vor der Durchführung von Baumaßnahmen besteht für bauausführende Unternehmen die Erkundigungs- und Sicherungspflicht. Bitte beachten Sie, dass die Pflicht zum Einholen einer Leitungsauskunft sowohl für die ausführende Firma als auch für Ihre Nachtunternehmer gilt.
Rechtzeitig im Vorfeld fragen!
Über folgende E-Mail Adresse erhalten Sie von uns gerne schnellstmöglich eine Leitungsauskunft:
LWL-Leitungsauskunft@gifhorn.de
Bitte senden Sie uns im Rahmen Ihrer Anfrage einen Übersichtsplan inkl. Angabe der Örtlichkeit und teilen Sie uns gleichzeitig die Art und den Beginn der Maßnahme mit.
Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Leitungsauskünfte nicht immer möglich sind, daher möchten wir Sie darum bitten Ihre Anfrage rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme (min. 5 Werktage vorher) zu stellen.
Vielen Dank dafür!
Ihr Team vom Regiebetrieb Breitbandausbau
Schadensmeldungen
Schadensmeldungen für alle Situationen
Schäden können passieren - Bitte melden!
Sie haben bei Gartenarbeiten versehentlich die Glasfaserleitung getroffen oder haben im Zuge von Tiefbaumaßnahmen im öffentichen Raum die Glasfasertrasse beschädigt? Dann melden Sie diesen Schaden bitte unverzüglich an unsere E-Mail Adresse - unabhängig ob Sie als Privatperson oder als Unternehmen handeln.
LWL-Schadensmeldung@gifhorn.de
Es wird darum gebeten bereits bei Schadensanzeige, nach Möglichkeit, entsprechendes Bildmaterial zur Verfügung zu stellen, damit eine erste Schadenseinschätzung erfolgen kann. Sie werden dann umgehend kontaktiert, um mögliche weitere Schritte abzusprechen. Die Bilder schicken Sie am besten im PDF-Format.
Bitte keine Selbstreparatur!
Weiterhin möchte wir Sie darum bitten keine eigenen Reparaturversuche zu unternehmen, da die dahinterstehende Technik sehr sensibel ist und vor allem aus Gründen der Eigensicherung und Gewährleistung die Reparatur nicht ohne weiteres durch Dritte erfolgen darf. Im Gegenzug organisieren wir die Behebung des Schadens natürlich schnellstmöglich.
Vielen Dank dafür!
Ihr Team vom Regiebetrieb Breitbandausbau