Übertragung der Aufgaben des Sprengstoffrechts von der Stadt Gifhorn auf den Landkreis Gifhorn zum 01.01.2026
Die Übertragung der Zuständigkeit soll die Verwaltungsabläufe für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen.
Zum 01.01.2026 werden die Aufgaben des Sprengstoffrechts im Stadtgebiet Gifhorn auf den Landkreis Gifhorn übertragen. Grundlage für die Übertragung bildet eine von beiden Seiten unterzeichnete Zweckvereinbarung, die nach vorherigen Beschlussfassungen durch den Kreistag des Landkreises Gifhorn und den Rat der Stadt Gifhorn rechtskräftig wurde.
Mit diesem Schritt bündelt der Landkreis Gifhorn künftig sämtliche waffenrechtliche und sprengstoffrechtlichen Zuständigkeiten für das Stadtgebiet Gifhorn. Die waffenrechtlichen Aufgaben sind bereits am 01.01.2024 von der Stadt Gifhorn zum Landkreis Gifhorn übergegangen. Die sprengstoffrechtlichen Aufgaben umfassen im Wesentlichen die Erteilung von Erlaubnissen für das Wiederbeladen von Munition, für das Böllerschießen, das Vorderladerschießen sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerke.
Die Übertragung der Zuständigkeit soll eine einheitliche Bearbeitung sprengstoffrechtlicher Vorgänge gewährleisten und die Verwaltungsabläufe für Bürgerinnen und Bürger im gesamten Kreisgebiet vereinfachen.
Anträge und Anfragen zu sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten im Stadtgebiet Gifhorn sind ab dem 01.01.2026 direkt an den Landkreis Gifhorn zu richten.