Erklärung zur eingeschränkten Barrierefreiheit

Der Landkreis Gifhorn bemüht sich, die Inhalte seiner Website barrierefrei und zugänglich zu gestalten. Gemäß § 9 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) arbeiten wir laufend an der Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für www.landkreis-gifhorn.de und alle dazugehörigen Unterseiten.

Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich, barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 und des NBGG werden weitgehend erfüllt.

BITV 2.0 – Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

NBGG – Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz 

Die Internetseite ist Screenreader-kompatibel und per Tastatur steuerbar.

Visuelle Einstellungen

Mit dem Programm Eye-Able® am oberen Bildschirmrand lassen sich Farbe, Textgröße und Kontraste individuell anpassen. Grafiken und Animationen können ausgeblendet werden. Alternativtexte für Bilder stehen bereit. Beim Berühren eines Bildes mit der Maus oder dem Finger wird der Inhalt erläutert. Diese Informationen werden von der Vorlese-Software erfasst. Die Website passt sich automatisch der Bildschirmgröße an ("Responsive Webdesign").

Audio-Einstellungen

Über Eye-Able® lässt sich eine generelle Vorlesefunktion für die Website aktivieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, gezielt einzelne Texte vorlesen zu lassen. Bilder und Grafiken sind mit Texten unterlegt.

Die folgenden Inhalte sind aus den nachstehenden Gründen nicht barrierefrei:

Leichte Sprache

Die Inhalte werden nach und nach in leichte Sprache übersetzt. Um die Sprache umzustellen, klicken Sie oben auf das entsprechende Symbol. Die Übersetzung erfolgt automatisch, daher kann es zu Fehlern kommen. Maßgeblich ist der Text in "schwerer Sprache". Die Texte werden nach und nach von Mitarbeitenden überprüft und überarbeitet. Hinweise sind willkommen.

Deutsche Gebärdensprache

Die Inhalte sind nicht barrierefrei in Gebärdensprache verfügbar, da noch keine ausreichend geeigneten Übersetzungsprogramme existieren und eine Übersetzung per Hand gemäß § 9 NBGG unverhältnismäßig wäre. Ein eigenes Video in Gebärdensprache zu Themen und zur Navigation ist jedoch in Planung. Externe Links zu Videos in Gebärdensprache sind, wo verfügbar, eingebunden.

Integrierte Dokumente 

Viele der Dokumente (zum Beispiel .pdf, .doc) sind älteren Datums und noch nicht barrierefrei. Wir arbeiten an einer schrittweisen Anpassung. Archivierte Inhalte, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, sind gemäß § 9a NBGG von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen. Dokumente von Dritten sind möglicherweise ebenfalls nicht barrierefrei.

Video- und Audio-Elemente

Bisher stehen nicht immer Video- und Audiodeskriptionen zur Verfügung. Medieninhalte, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sowie Live-Übertragungen sind laut NBGG von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen. Dennoch bemühen wir uns, auch hier künftig Barrieren abzubauen. Videos dienen meist als Ergänzung zu den Informationen auf unserer Website.

Kartografische Darstellungen

Karten bieten wertvolle Informationen, entsprechen jedoch nicht den Anforderungen der BITV, da sie bildliche Inhalte sind. Eine Vergrößerung und farbliche Anpassung von Karten und Texten ist dennoch möglich. 

Redaktionelle Inhalte

Begründung: Aufgrund der komplexen Themen, die auf der Website behandelt werden, ist es nicht immer möglich, diese in einfacher Sprache zu formulieren. Fachbegriffe oder fremdsprachige Begriffe können manchmal nicht vermieden werden. Zur Veranschaulichung nutzen wir bildliche Darstellungen (zum Beispiel Infografiken) oder Tabellen, die jedoch nicht immer barrierefrei sind.

Online-Terminbuchungen

Es ist möglich, Termine online zu vereinbaren. Leider sind diese derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich. Alternativ können Termine per Telefon oder E-Mail vereinbart werden.

Feedback und Kontaktangaben

Unser Ziel ist eine fehlerfreie, barrierefreie Website. Für Anregungen oder Hinweise auf Fehler wenden Sie sich gern an unsere Redaktion. Wir prüfen die gemeldete Seite und beheben den Fehler oder ergreifen geeignete Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

• Telefon: 05371 82-0
• Kontaktformular: Fehler melden

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
• Telefon: 0511 120-4010
• E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.02.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung und den Angaben zur Zertifizierung des Softwareanbieters.