1.3 Innerer Dienstbetrieb
Die Abteilung organisiert die innere Verwaltung, trifft Regelungen zum innerdienstlichen Ablauf und gewährleistet so einen reibungslosen Dienstbetrieb innerhalb der Kreisverwaltung.
In der Abteilung sind die zentralen Bereiche wie Telefonzentrale, Infostellen, Poststelle, Druckerei und Fahrdienst gebündelt.
Außerdem werden unter anderem folgende Aufgabenschwerpunkte wahrgenommen:
- Beschaffung von Büromaterial, Mobiliar und dem zentralen Fuhrpark
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Koordination des Datenschutzes
- Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten (ohne Sachversicherungen) einschließlich Schadenersatzansprüchen von Dritten
- Vermietung der Außenanlagen des Schlosses und diverser repräsentativer Räume
- Archiv (ohne Bauangelegenheiten)
- Wahlen
Wahlen
Wahlen sind die Basis eines demokratischen Rechtsstaates. Beim Landkreis Gifhorn erfolgt die Organisation und Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und Landratswahlen durch die Kreiswahlleitung.
Weitere Informationen stehen Ihnen auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin und des Niedersächsischen Landeswahlleiters zur Verfügung.
Bundestagswahl
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre gewählt.
Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen: eine „Erststimme“ für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine „Zweitstimme“ für die Wahl einer Landesliste. Die Wahl erfolgt im Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Personenwahl im Wahlkreis (Erststimme) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) kombiniert wird. Maßgebliches Element für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ist bei dem gewählten Mischsystem das Verhältniswahlrecht.
Der Landkreis Gifhorn gehört dem Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine an und beinhaltet alle Gemeinden des Landkreises Peine sowie alle Gemeinden des Landkreises Gifhorn – mit Ausnahme der Samtgemeinden Boldecker Land und Brome.
Die Organisation und Durchführung der Bundestagswahl erfolgt im Wechsel durch die Landkreise Gifhorn und Peine. Für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages in 2025 ist turnusgemäß der Landkreis Gifhorn zuständige Kreiswahlleitung.
Die Samtgemeinden Boldecker Land und Brome gehören zum Wahlkreis 51 – Helmstedt-Wolfsburg. Für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages in 2025 ist der Landkreis Helmstedt zuständig.
→ Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Helmstedt
Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages findet am 23. Februar 2025 statt (vorgezogene Neuwahl).
Wahlbekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23.02.2025
Wahlbekanntmachung Zusammensetzung Kreiswahlausschuss
Wahlbekanntmachung Sitzung Kreiswahlausschuss Zulassung Wahlvorschläge am 24.01.2025
Wahlbekanntmachung zugelassene Kreiswahlvorschläge 28.01.2025
Wahlbekanntmachung Zusammentritt Briefwahlvorstand am 23.02.2025
Wahlbekanntmachung Sitzung Kreiswahlausschuss am 27.02.2025
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten
● der Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de
Wahltermin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/Wahltermin/2025.html
Termine und Fristen:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/termine.html
● des Niedersächsischen Landeswahlleiters:
https://landeswahlleiter.niedersachsen.de/
Stimmzettel Wahlkreis 45 Gifhorn – Peine (Muster)
Ergebnisse Bundestagswahl 2025 Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine
Wahlergebnis Bundestagswahl 2017, Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine
Wahlergebnis Bundestagswahl 2021
Europawahl
Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle 5 Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden.
In jedem Mitgliedsstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat nur 1 Stimme, mit der eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung gewählt werden kann.
Die letzte Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament fand am
Sonntag, den 9. Juni 2024 statt.
Nähere Informationen stehen Ihnen auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie die Wahlergebnisse anlässlich der Europawahlen im Landkreis Gifhorn folgender Jahre:
Landtagswahl
Die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages werden alle 5 Jahre gewählt. Aus ihrer Mitte wählen die Abgeordneten den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin.
Der Landtag ist das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen und wird von den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar gewählt.
Die Wählerin bzw. der Wähler hat 2 Stimmen; eine „Erststimme“ für die Wahl eines Kreiswahlvorschlages (Direktkandidaten im Wahlkreis) und eine „Zweitstimme“ für die Wahl eines Landeswahlvorschlages (Partei).
Den im Wahlkreis zu vergebenden Sitz erhält der Bewerber oder die Bewerberin mit der höchsten erreichten Stimmenzahl (relative Mehrheit).
Der Landkreis Gifhorn ist unterteilt in Wahlkreis 5 Gifhorn-Nord/Wolfsburg, der sich aus der Stadt Wittingen, der Gemeinde Sassenburg und den Samtgemeinden Boldecker Land, Brome, Hankensbüttel und Wesendorf sowie aus Stadtteilen der Stadt Wolfsburg (Brackstedt, Velstove, Vorsfelde, Warmenau und Wendschott) zusammensetzt und in Wahlkreis 6 Gifhorn-Süd, der sich aus der Stadt Gifhorn sowie den Samtgemeinden Isenbüttel, Meinersen und Papenteich zusammensetzt.
Kommunalwahl
In Niedersachsen finden alle fünf Jahre die allgemeinen kommunalen Neuwahlen statt. Im Landkreis Gifhorn wird der Kreistag gewählt. In den kreisangehörigen Gebietseinheiten erfolgt die Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Stadt-, Samtgemeinde-, Gemeinde- und Ortsräte.
Die zu wählenden Gremien werden in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler bzw. jede Wählerin hat drei Stimmen, die kumuliert oder panaschiert werden können. Zur Wahl stehen dabei nicht nur die einzelnen Kandidaten, sondern auch die Listen, für die sie antreten. Hierdurch haben die Wähler und Wählerinnen die Möglichkeit, einzelne Kandidaten mit schlechter Listenplatzierung durch entsprechende persönliche Stimmen erfolgreich zu wählen. Die Sitzverteilung wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren vorgenommen.
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind
- seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet den Wohnsitz haben
- nicht ausgeschlossen sind vom Wahlrecht aufgrund zivil- oder strafrechtlicher Gerichtsentscheidung
in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die letzte Kommunalwahl fand am 12. September 2021 statt. Die nächste Kommunalwahl wird im Herbst 2026 stattfinden.
Landrätin-/Landratswahl
Der Landrat bzw. die Landrätin wird direkt von den Wahlberechtigten des Landkreises Gifhorn gewählt. Bei dieser Wahl haben die Wähler und Wählerinnen nur eine Stimme. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Erreicht kein Kandidat / keine Kanditatin die absolute Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden jeweils bestplatzierten Bewerbern und Bewerberinnen. Bei der Stichwahl ist Wahlsieger/in, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
Die Landratswahl fand am 12.09.2021 statt. Eine Stichwahl war am 26.09.2021 erforderlich.