Bundestagswahl

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre gewählt.

Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen: eine „Erststimme“ für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine „Zweitstimme“ für die Wahl einer Landesliste. Die Wahl erfolgt im Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Personenwahl im Wahlkreis (Erststimme) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) kombiniert wird. Maßgebliches Element für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ist bei dem gewählten Mischsystem das Verhältniswahlrecht.

Der Landkreis Gifhorn gehört dem Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine an und beinhaltet alle Gemeinden des Landkreises Peine sowie alle Gemeinden des Landkreises Gifhorn – mit Ausnahme der Samtgemeinden Boldecker Land und Brome.  

Die Organisation und Durchführung der Bundestagswahl erfolgt im Wechsel durch die Landkreise Gifhorn und Peine. Für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 war turnusgemäß der Landkreis Gifhorn die zuständige Kreiswahlleitung.

Die Samtgemeinden Boldecker Land und Brome gehören zum Wahlkreis 51 – Helmstedt-Wolfsburg. Für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 war der Landkreis Helmstedt zuständig.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten 
● der Bundeswahlleiterin:
   https://www.bundeswahlleiterin.de

 

● des Niedersächsischen Landeswahlleiters:

https://landeswahlleiter.niedersachsen.de/


Wahlergebnisse:
Wahlergebnis Bundestagswahl 2017, Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine
Wahlergebnis Bundestagswahl 2021
Wahlergebnis Bundestagswahl 2025 Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine