Archäologie / Bodendenkmalpflege
Für den größten Teil der Menschheitsgeschichte bilden archäologische Hinterlassenschaften die einzige Informationsquelle. Als Teil der Unteren Denkmalschutzbehörde wird die Kreis- und Stadtarchäologie daher bei räumlichen Planungen und Bauvorhaben frühzeitig einbezogen, um archäologische Kulturdenkmäler zu schützen, zu dokumentieren und im Notfall auch wissenschaftlich auszugraben. Die gesetzliche Grundlage bildet dabei das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz.
Erdarbeiten, Baumaßnahmen
Eingriffe in den Boden sind genehmigungspflichtig, wenn an der Stelle archäologische Kulturdenkmale bekannt sind oder vermutet werden. Solche Kulturdenkmale sind zum Beispiel Grabhügel, Urnenfriedhöfe oder vorgeschichtliche Siedlungen. Die Fundstellen sind obertägig häufig nicht sichtbar! Wenden Sie sich an die Kreis- und Stadtarchäologie, um zu erfahren, ob ein archäologisches Denkmal von Ihrer Planung betroffen ist. Bodenfunde sind generell meldepflichtig (§ 14 NDSchG). Bei aktuellen Baumaßnahmen: Lassen Sie die Fundstelle unverändert!
Suche mit Metalldetektor
Für die Suche nach archäologischen Bodenfunden mit Hilfe eines Metalldetektors ist eine Genehmigung erforderlich (§ 12 NDSchG). Hierfür ist die Kreis- und Stadtarchäologie Ihr Ansprechpartner. Auf Empfehlung der Kreis- und Stadtarchäologie können Sie an einem Qualifizierungskurs durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege in Hannover teilnehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme können Sie dann eine zeitlich und räumlich befristete Suchgenehmigung erhalten.
Merkblatt zur Qualifizierung von Sondengänger/inne/n