Eichenprozessionsspinner auf Privatgrundstücken
Bei Privatgrundstücken ist der Eigentümer zuständig.
Die Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner sollte über eine Fachfirma erfolgen.
Die Kosten für eine Bekämpfung muss der Eigentümer tragen.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.
Adressen von Bekämpfungsfirmen erhalten Sie in der Übersichtliste der Bekämpfungsfirmen.
Durch Insektenförderung steigt die Anzahl der natürlichen Feinde des Eichenprozessionsspinners im Garten und Landschaft. Es ist eine nützliche Hilfe bei der Eindämmung des Eichenprozessionsspinners.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Übersichtsliste Insektenförderung.
Hinweis: Wenn Sie als Firma oder Gewerbetreibender auch eine Bekämpfung vom Eichenprozessionsspinner anbieten und noch nicht auf dieser Liste sind und dort auch erscheinen möchten, dann teilen Sie dieses uns bitte unter landkreis@landkreis-gifhorn.de mit.