Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung I oder alter Fahrzeugschein
- eidesstattliche Erklärung über den Verlust (wird vor Ort erstellt)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als drei Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- beziehungsweise Handelsregister
Die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens (etwa 16 Tage) kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.
Handelt es sich um einen Diebstahl, ist ein Bericht der Polizei über die Anzeige des Diebstahls (was, wann und wo) vorzulegen. In diesen Fall entfällt die Abgabe der Eidesstattlichen Vericherung.
Möchten Sie lediglich eine unbrauchbare oder beschädigte Zulassungsbescheinigung umtauschen, entfällt die Abnahme der eidessstattlichen Versicherung. Die unbrauchbare Zulassungsbescheingung ist zum Umtausch vorzulegen. Sind Sie noch im Besitz eines Fahrzeugscheines, muss der Fahrzeugbrief zum Austausch mit vorgelegt werden.