Bevölkerungswarnung im Landkreis Gifhorn – Wichtige Hinweise zur Nutzung der Warn-Apps
Hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet.
Im Nachgang des zurückliegenden Kreiswarntags und der Berichterstattung unserer Behörde hierzu haben uns über die sozialen Medien Hinweise aus der Bevölkerung zu ausgebliebenen Warnmeldungen über gängige Warn-Apps wie NINA und KatWarn erreicht. Der Landkreis Gifhorn begrüßt diese Rückmeldungen ausdrücklich und freut sich, dass die Systeme zur Bevölkerungswarnung im Landkreis Gifhorn dadurch weiter optimiert werden können.
Woran könnte es liegen, dass die NINA-Warn-App diesmal nicht ausgelöst hat?
Das Ausbleiben einer Warnung über die NINA-Warn-App kann unterschiedliche Ursachen haben. Wie bereits in früheren Presseinformationen dargelegt, sind eine korrekte Installation und Einrichtung der App Voraussetzung für den Empfang von Warnmeldungen:
- Die NINA-Warn-App muss auf dem Endgerät installiert und regelmäßig aktualisiert sein.
- In der App muss ein Standort ausgewählt werden, für den Warnungen empfangen werden sollen (zum Beispiel Wohn- oder Arbeitsort). Optimalerweise wird der App der Zugriff auf die Standortdaten gewährt, sodass Warnungen am jeweils aktuellen Aufenthaltsort möglich sind.
- Damit die App im Gefahrenfall warnen kann, müssen in den Geräteeinstellungen die entsprechenden Berechtigungen für Benachrichtigungen erteilt sein.
- Einige Endgeräte versetzen aufgrund von Energiespareinstellungen nicht genutzte Apps in einen sogenannten Ruhemodus. Dies kann dazu führen, dass Warnmeldungen nicht zugestellt werden. Es sollte daher sichergestellt werden, dass installierte Warn- Apps auch im Hintergrund aktiv bleiben.
Sollte die Warn-App trotz Beachtung dieser Hinweise beim zurückliegenden Kreiswarntag nicht ausgelöst haben, kann dies auch auf fehlenden Mobilfunkempfang des verwendeten Endgerätes zurückzuführen sein.
Wichtig ist zudem, dass Warn-Apps nicht mit dem noch relativ neuen Mobilfunkdienst „Cell Broadcast“ verwechselt werden dürfen. Im Gegensatz zu Warn-Apps ist hierfür keine vorherige Installation einer Anwendung erforderlich. „Cell Broadcast“ wurde beim zurückliegenden kreisweiten Warntag nicht beübt.
Eine Übersicht der wichtigsten Einstellungen für die NINA-Warn-App stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Betreiber der App bereit.
Was sollten Bürgerinnen und Bürger beachten?
In Bezug auf die Warn-Apps sollten die oben genannten Hinweise sowie die vom zuständigen Bundesamt bereitgestellten Einstellungsempfehlungen beachtet werden.
Hat der Landkreis Gifhorn eigene Erfahrungen oder Erkenntnisse von Providern, wie viele Einwohner die NINA-Warn-App heruntergeladen haben und bei wie vielen sie tatsächlich ausgelöst hat?
Derzeit haben rund 30.500 Nutzerinnen und Nutzer der NINA-Warn-App den Landkreis Gifhorn für dauerhafte Warnungen abonniert. Hinzu kommen App-Nutzende, die das Kreisgebiet nicht dauerhaft ausgewählt haben, jedoch durch die Gewährung der Standortdaten bei einem Aufenthalt im Kreisgebiet über die App gewarnt werden. Der Landkreis appelliert ausdrücklich an die Bevölkerung, die Warn-App zu installieren und die Nutzungshinweise zu beachten. So kann eine möglichst schnelle und flächendeckende Warnung der Bevölkerung erreicht werden.
Wo sieht der Landkreis Verbesserungsbedarf bei der Erreichbarkeit der Bürgerinnen und Bürger durch die App?
Der Landkreis hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Erreichbarkeit der Bevölkerung über Warn-Apps, da diese nicht vom Landkreis selbst betrieben werden. Die Kreisverwaltung nutzt hierfür das Modulare Warnsystem des Bundes, über welches die Warn-Apps angesteuert werden.
Verbesserungspotenzial sieht der Landkreis Gifhorn insbesondere bei der Anzahl der App- Nutzenden. Denn die Wirksamkeit der Warnung steigt mit jeder weiteren Nutzerin und jedem weiteren Nutzer gängiger Apps zur Bevölkerungswarnung.
Zudem sind Warn-Apps im Ernstfall nicht das einzige Medium zur Information der Bevölkerung. Neben den ebenfalls über das Modulare Warnsystem angesteuerten Fernseh- und Radiosendern kommen auch vom Land bereitgestellte Durchsage- und Warneinrichtungen zur Bevölkerungswarnung zum Einsatz. Diese können mobil auf Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr angebracht werden und die Bevölkerung im Gefahrenfall bedarfsgerecht im betroffenen Gebiet warnen. Auch dieses System der Bevölkerungswarnung wurde beim zurückliegenden Kreiswarntag getestet.