Bewohnerparkausweise

Anspruch

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Der Landkreis Gifhorn erteilt Bewohnerparkausweise nur für das Tankumseegebiet Isenbüttel.

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter Vollmacht

Rechtsgrundlage

§ 45 Abs. 1b Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)