Biosicherheitsmaßnahmen für Tierhaltungen im Rahmen von MKS-Ausbrüchen in der Nähe der deutschen Grenze

Der Landkreis Gifhorn informiert Tierhalterinnen- und halter zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche.

Anfang des Jahres wurden die Nachricht über einen Maul- und Klauenseuche (MKS)-Ausbruch in Brandenburg bekannt. Eine Katastrophe durch ein Ausbreiten der Infektion konnte zum Glück durch radikale Seuchentilgungsmaßnahmen bisher verhindert werden.

Nun werden weitere MKS-Ausbrüche in der Slowakei und Ungarn beobachtet. Die Gefahr eines Eintrages des MKS-Virus auch in den Landkreis Gifhorn ist also nach wie vor sehr hoch! Mensch- und Tierbewegungen, sowie Handelsströme sind komplex und können jederzeit einen Grund für das Einschleppen von Tierseuchenerregern in entfernte Tierbestände darstellen.

Daher werden alle Tierhalterinnen und Tierhalter an Ihre Mitwirkungspflicht zum Verhindern von Tierseuchenausbrüchen erinnert. Von größter Bedeutung sind funktionierende Biosicherheitsmaßnahmen (dies gilt auch für Hobby-Haltungen ab bereits einem Tier), um zirkulierende Viren von Ihrem Bestand fernzuhalten.

Empfänglich für das MKS-Virus sind u.a. alle Paarhufer, jedoch zeigen manche Arten nur wenig Symptome und stellen damit eine ernstzunehmende, unbemerkte MKS-Quelle dar. Während Schweine sich tendenziell mehr über den oralen Weg infizieren (also über kontaminiertes Futter und Dreckpartikel), infizieren sich Kühe mehr über das Einatmen von Viruspartikeln aus der Luft. Grundsätzlich gilt, dass infizierte Tiere sehr große Mengen an Virus über Speichel und die Ausatemluft ausscheiden.

Einen effektiven Schutz der Tiere im Landkreis Gifhorn wird nur erreicht, wenn sich alle an die Regeln zur Seuchenprävention halten

Zahlreiche Hinweise dazu finden Sie auch auf der Internetseite der Tierseuchenkasse unter dem Stichwort „Biosicherheit“.

Welche Maßnahmen sollten Tierhalter*innen treffen?

Amtstierarzt Herr Dr. Martens erläutert folgende Maßnahmen, die umgehend für Tierhaltung – so noch nicht geschehen – eingeführt werden sollten:

• Es dürfen keine unbefugten Personen den Hof oder die Hobby-Tierhaltung betreten können (das Hoftor ist z.B. stets geschlossen zu halten)

• Hofbesuche von betriebsfremden Personen werden auf das absolute Minimum beschränkt (z.B. keine Hofbesuche durch Schulklassen)

• Betriebsfremdes Personal (Milchwagenfahrer, Besamungstechniker, Klauenschneider etc.) darf nur unter Aufsicht und eingewiesen in die Biosicherheitsmaßnahmen den Hof betreten

• Tierkontakte sollten nur mit betriebseigener Schutzkleidung erfolgen

• Das Betreten der Ställe oder der Tierhaltung darf nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion Ihres Schuhwerks erfolgen

Beachten Sie dazu bitte Folgendes:
Dreck lässt sich nicht desinfizieren! Daher vor der Desinfektion unbedingt das Schuhwerk, insbesondere die Sohlen, gründlich reinigen!
Das Abtöten von möglichen (MKS-) Viren durch das Desinfektionsmittel bedarf etwas Zeit! Das bloße Hindurchgehen durch das Desinfektionsmittel führt zu keinem Abtöten des Virus!
Achten Sie auf ein wirksames Desinfektionsmittel; dieses muss gegen MKS-Viren wirken, nicht abgelaufen sein und in der richtigen Konzentration vorliegen. Bei Unklarheiten fragen Sie Ihren Tierarzt!

• Effektive Schadnagerbekämpfung! Mäuse und Ratten können das Virus zu den Tieren bringen

• Haustiere sollten keinen direkten Zugang zum Tierbestand haben

Biosicherheitsmaßnahmen lassen sich nicht rückwirkend einführen!
Ist das Virus bei den Tieren angekommen, ist es zu spät.

Zur Selbstkontrolle des Biosicherheitsstatus des Betriebes können Tierhalter von Schweinen und Rindern hierzu auch die „Risikoampel“ auf der Internetseite der Universität Vechta nutzen.

Sollte das MKS-Virus festgestellt werden, ergeben sich katastrophalen Folgen für Betrieb und die Wirtschaft. Es folgen zwangsläufig die gesamte Keulung des Tierbestandes, Handelsrestriktionen und höchste emotionale Belastung für alle Beteiligten!
Bitte melden Sie dem Landkreis Gifhorn Änderungen an Ihrem Tierbestand. Nur wenn bekannt ist, wo empfängliche Tierarten vorhanden sind, kann der Ausbruch einer Seuche entsprechend koordiniert werden. Änderungen bitte an nachfolgende E-Mail-Adresse: veterinaerwesen@gifhorn.de

Zu guter Letzt:
Ist die Tierhaltung auch bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse angemeldet? Entschädigungs- und Beihilfezahlungen im Rahmen eines Katastrophengeschehens gibt es nur bei ordnungsgemäßer Anmeldung und Zahlung der Pflichtbeiträge!

Bei Fragen zur Umsetzung Ihrer Biosicherheit zögern Sie nicht den Landkreis Gifhorn zu kontaktieren.
Das Veterinäramt ist online unter o.g. E-Mail-Adresse oder telefonisch über das Service Center des Landkreises Gifhorn, Tel.: 05371-82 0 zu erreichen.

07.04.2025