Blauzungenkrankheit: Restriktionszone betrifft nicht mehr den Landkreis Gifhorn
Tierhalterinnen und Tierhalter sollten ihre Tiere trotzdem aufmerksam beobachten.
Aufgrund eines positiven Nachweises des Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV8) in einem rinderhaltenden Betrieb im Landkreis Göttingen wurde am 20.07.2026 eine 150 Kilometer große Restriktionszone gebildet, in die auch das Gebiet des Landkreises Gifhorn fiel.
Jetzt kann jedoch Entwarnung gegeben werden. Der Verdacht des Ausbruchs wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut nicht bestätigt. Aufgrund dessen wurde die Restriktionszone wieder verkleinert. Der Landkreis Gifhorn liegt jetzt nicht mehr in der Restriktionszone und unterliegt somit zurzeit auch keinen Verbringungsbeschränkungen in Bezug auf BTV 8.
Die Gefahr ist jedoch nicht gebannt, da das Virus durch Gnitzen, kleine blutsaugende Mücken, übertragen wird. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten ihre Tiere daher trotzdem aufmerksam beobachten. Bei Verdacht auf eine Blauzungeninfektion sollte umgehend die betreuende Tierarztpraxis verständig werden, damit notwendige Laboruntersuchungen und eine Behandlung schnell eingeleitet werden können.