Denkmalschutz
Baudenkmale sind Gebäude oder eine Gruppe baulicher Anlagen, an deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Die Erhaltungsaufgaben des Denkmalschutzes beschränken sich nicht auf baukünstlerisch herausragende Gebäude, sondern umfassen das historische Bauvolumen in seiner gesamten Breite. Das schlichte Bürgerhaus ist ebenso wenig ausgeschlossen, wie das bäuerliche Anwesen. Dabei muss es sich nicht immer nur um sehr alte Gebäude handeln, auch solche aus jüngerer Zeit können als zeitgeschichtlich bedeutsam und damit schützenswert eingestuft werden. Entscheidend ist der jeweils historische Aussagewert.
Rechtliche Vorschriften
Bei Baumaßnahmen an Baudenkmälern sind neben den allgemein gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen die Vorschriften des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu beachten. Auch wenn die Maßnahmen nach § 60 bis § 62 Niedersächsische Bauordnung genehmigungs- oder verfahrensfrei sind, kann dennoch eine Genehmigung nach § 10 Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz erforderlich sein.
Link zum Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
Einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer
- ein Kulturdenkmal zerstören, verändern, instandsetzen oder wiederherstellen,
- ein Kulturdenkmal oder einen in § 3 Absatz 3 genannten Teil eines Baudenkmals von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen,
- die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder
- in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, zum Beispiel kann die Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen angeordnet werden.
Schon zum Zeitpunkt der ersten Planungen sollte Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Gifhorn aufgenommen werden.
Auskunft aus dem Denkmalverzeichnis
Bitte wenden Sie sich bezüglich einer denkmalrechtlichen Auskunft an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege. Das Landesamt führt ein Verzeichnis der Kulturdenkmale welches kontinuierlich fortgeführt und auf Basis neuer Erkenntnisse ergänzt wird. Jedermann kann Einblick in das Verzeichnis nehmen. Aktuelle Auskünfte zum Verzeichnis der Kulturdenkmale (Einzeldenkmale, Gruppen baulicher Anlagen, Bodendenkmale) sowie Grabungsschutzgebiete und Welterbeflächen erhalten Sie über die E-Mail: verzeichnis@nld.niedersachsen.de.
Siehe auch:
https://denkmalpflege.niedersachsen.de/service/auskunft/auskunft-zum-denkmalverzeichnis-178453.html
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserem Serviceportal. Hier können Sie auch die entsprechenden Dokumente, Flyer und Merkblätter herunterladen.