Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII

Unterstützung in der (Wieder-) Herstellung gesellschaftlicher Teilhabe zum Beispiel im Bereich Schule bei Diagnosen seelischer Behinderungen wie AD(H)S, Autismus, Lese-Rechtschreib-Störung oder Dyskalkulie.

Sobald eine Diagnose gestellt ist, die dafür ursächlich ist, dass der Alltag nicht (mehr) gelingen kann, sind wir bemüht das passende Unterstützungsangebot für Ihr Kind zu finden. Unser Leistungskatalog umfasst ambulante, teilstationäre sowie stationäre Hilfen zur Eingliederung und Wiederherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe. Wir freuen uns Ihr Kind dabei zu unterstützen, sich zu einer eigenständigen, selbstbewussten Persönlichkeit zu entwickeln und damit langfristig ein wichtiger und wertvoller Teil unserer Gesellschaft zu sein.

Wer hat Anspruch auf diese Hilfen?

Kinder und Jugendliche ab dem Schuleintritt bis in das Erwachsenenleben, dessen sorgeberechtigte Eltern ihren Wohnsitz im Landkreis Gifhorn haben und die ausschließlich von einer seelischen Behinderung bedroht oder bereits betroffen sind. Wir beraten Sie gern über Ihren individuellen Anspruch.

Welche Leistungen bieten wir an?

Unsere Leistungen erstrecken sich von ambulanten Hilfen, wie bspw. Schulbegleitung, Autismus- oder Lernförderungen, über teilstationäre Hilfen, wie bspw. Tagesgruppen, bis hin zu vollstationären Hilfen, also der Unterbringung von Kindern- und Jugendlichen in Einrichtungen. Welche Hilfe für Sie bzw. Ihr Kind geeignet ist und in Frage kommt, erörtern wir gerne in einem gemeinsamen Gespräch.

Welche Voraussetzungen oder Unterlagen müssen vorliegen?

Wir benötigen grundsätzlich immer eine fachärztliche Stellungnahme, aus der eine konkrete Diagnose Ihres Kindes klar hervorgeht. Im Weiteren können je nach Antragsbegehren Informationen von Schule oder anderen Institutionen notwendig sein. Wir schauen uns gern mit Ihnen Ihre individuelle Situation an und händigen Ihnen ggf. entsprechende Vordrucke aus.

Wie läuft ein Antragsverfahren ab?

Nach einem ersten Gespräch (telefonisch oder persönlich) kann in den meisten Fällen konkret benannt werden, um welche Hilfe es gehen soll. Anschließend sind die Sorgeberechtigten aufgefordert die besprochenen Unterlagen zusammenzutragen und uns diese vorzulegen. Wenn alle Unterlagen beisammen sind, findet mit den Sorgeberechtigten und dem betroffenen Kind ein persönliches Gespräch statt, eine sog. Teilhabeüberprüfung, unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen. Im Ergebnis dieser Teilhabeüberprüfung steht, welches Hilfeangebot Ihrem Kind gewährt wird oder ob es vielleicht auch hilfreiche ergänzende Angebote geben kann. Wann eine konkrete Leistung dann tatsächlich beginnen kann, hängt von Art und Umfang der Leistung ab.


Bei allgemeinen Fragen zur Eingliederungshilfe können Sie gerne unser Funktionspostfach egh@landkreis-gifhorn.de nutzen oder den/ die direkt für Sie zuständige/n Mitarbeitende/n kontaktieren.

Hier erhalten Sie eine nicht abschließende Liste von Lerntherapeuten für den Bereich Legasthenie und Dyskalkulie.