Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Förderung)
Der Landkreis Gifhorn fördert gezielt Investitionen von kleinen und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern zur Gründung, Erweiterung und Sicherung von Betrieben. Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Vielfalt in der Region zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern.
In Kooperation mit seinen Gebietseinheiten hat der Landkreis Gifhorn eine Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung von KMUs erlassen. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung und Sicherung dauerhafter neuer Arbeitsplätze.
Sofern Ihr Vorhaben förderfähig ist, erhalten Sie einen Investitionszuschuss von bis zu 15% ihrer Investitionssumme; maximal 75.000€.
Was wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler und Existenzgründer im Landkreis Gifhorn können finanzielle Unterstützung für folgende Investitionsmaßnahmen beantragen:
- Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
- Erwerb eines von Stilllegung bedrohten bestehenden Unternehmens
- Diversifizierung der Produktion
- Verlagerung einer Betriebsstätte im oder in den Landkreis Gifhorn
- Existenzgründungen
Die Förderung erfolgt bei Ko-Finanzierung der jeweiligen Kommune und kann je nach Standort und Projekt variieren.
Eine Beratung zur individuellen Fördermöglichkeit erfolgt durch den Landkreis Gifhorn. Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie bei der zuständigen Fachstelle.
Beratung zu anderen Fördermitteln, Gewerbeflächen oder bei der Suche nach Kooperationspartnern erhalten Sie von der Landkreis Gifhorn Innovation & Service GmbH oder der Wirtschaftsförderung & Stadtmarketing Stadt Gifhorn.